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Geschäftsordnung

der Jugendvertreterversammlung

der Naturschutzjugend im LBV

  1. Tagung

(a) Die Jugendvertreterversammlung (im Folgenden als JVV bezeichnet) der Naturschutzjugend im LBV (im Folgenden als NAJU bezeichnet) steht allen Mitgliedern des LBV als Zuhörer offen. Auf Antrag können per Mehrheitsbeschluss nicht stimmberechtigte Personen von der Sitzung ausgeschlossen werden.

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