Möglichkeiten, Gelder zu akquirieren, gibt es also viele. Jetzt gilt es, einen Schatzmeister zu wählen/bestimmen, der die Gelder der Gruppe verwaltet. Weiterhin muss entschieden werden, ob die Gelder in einer Barkasse oder einem Gruppenkonto aufbewahrt werden. Die Wahl Barkasse oder Konto hängt u. a. von der Höhe der zu erwartenden Finanzmittel ab. Jede Leitung sollte sich die Frage stellen, wie viel Finanzmittel sind für die Aktivitäten der NAJU-Gruppe notwendig. Im Grunde ist die Natur und deren Nutzung meist kostenlos. Wer mit den Kindern durch die Wälder streift, um Tiere zu entdecken, und Naturmaterialien als Bastel- und Baumaterial benutzt, der kann mit sehr wenig Geld tolle Gruppenstunden gestalten. Hierfür bietet sich eine Barkasse an, in der kleinere Geldbeträge am einfachsten aufbewahrt werden können.

Da die NAJU ein gemeinnütziger Verein ist, sollte unbedingt versucht werden, eine gebührenfreie Kontoführung zu ergattern.

Führen einer Barkasse

Eine Barkasse ist schnell eingerichtet und kann ein Sparschwein auf dem Schreibtisch oder eine Geldtasche im Schrank sein. Die Frage ist eher, wie kommt das Geld in das Sparschwein? Bei Bareinnahmen, z. B. über die Spendenbox auf der Weihnachtsfeier, und bei der Überweisung des NAJU-Jahresgruppenzuschusses auf das Privatkonto, der dann abgehoben und in die Barkasse eingezahlt wird, ist das kein Problem.

Aber nicht jeder möchte sein privates Girokonto dafür zur Verfügung stellen und oftmals werden Zuschüsse von Stiftungen und staatlichen Stellen nur auf Vereinskonten überwiesen. In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, auf dem bereits bestehenden Vereinskonto der LBV-Orts-/Kreisgruppe oder der regionalen LBV-Geschäftsstelle eine NAJU-Kostenstelle einzurichten. Zuschüsse können so auf das LBV-Konto überwiesen, der eigenen NAJU-Kostenstelle zugerechnet und dann beim Kassierer der Kreisgruppe „abgehoben“ werden. Wenn sich das Geld in der Barkasse dem Ende neigt, kann wieder ein größerer Geldbetrag beim Schatzmeister der Kreisgruppe abgeholt oder von diesem auf dein Privatkonto überwiesen werden. Das Einrichten einer eigenen Kostenstelle auf einem regionalen LBV-Konto erfolgt durch die Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle. Der Vorteil einer Kostenstelle auf einem Kreisgruppenkonto ist, dass keine Kontoführungsgebühren anfallen, keine Arbeit mit der Beantragung und Eröffnung eines eigenen Kontos anfällt und die Prüfung der Barkasse teilweise auch durch den Schatzmeister der LBV-Orts- oder Kreisgruppe erfolgt. Besitzt eine NAJU-Gruppe höhere Rücklagen oder führt kostspieligere Projekte durch, wie z .B. eine internationale Jugendbegegnung oder das Anlegen eines Teiches, dann bietet es sich an, ein eigenes Gruppenkonto zu eröffnen.

Eröffnen eines eigenen Gruppenkontos

Ein Vereinskonto kann von einer NAJU-Gruppe nicht einfach eröffnet werden, sondern ist genehmigungspflichtig. Die Gruppenleitung stellt dafür einen Antrag auf Kontoeröffnung (Download des PDF-Formulars). Wird dem Antrag stattgegeben, dann wird der Gruppenleitung eine Vollmacht zugesendet, mit der bei einer Bank ein Gruppenkonto eröffnet werden kann. Neben dem Schatzmeister der NAJU-Gruppe muss immer noch eine zweite Person vor Ort sowie der LBV-Geschäftsführer verfügungsberechtigt über das Konto sein.

Bitte per Email oder telefonisch den NAJU-Mitarbeitern in der Landesgeschäftsstelle mitteilen, ob eine Barkasse oder ein eigenes Konto gewünscht wird. Die Art der Geldverwaltung (Barkasse, eigenes Konto oder über Kostenstelle auf einem Konto der LBV-Kreisgruppe/Geschäftsstelle) wird dann nach einem Beratungsgespräch durch die NAJU-Mitarbeiter individuell entschieden. Die notwendigen Vollmachten und Kassenunterlagen werden umgehend zugesendet.

Damit Jugendgelder auch weiterhin in der Jugendarbeit des LBV Verwendung finden, werden bei der Auflösung einer Kinder- oder Jugendgruppe vorhandene Barkassen/Konten storniert und der Geldbestand dem NAJU-Landeshaushalt zugefügt.