Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und kann überall, in Familien, Schulen, Verbänden etc. vorkommen. In den letzten Jahren sind viele Kindernamen durch die Presse gegangen, weil sie Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt wurden. Der Gesetzgeber hat auf diese Vorgänge u. a. mit umfassenden gesetzlichen Änderungen am Bundeskindesschutzgesetz reagiert, das seit 2012 neu in Kraft ist. Anliegen des Gesetzes ist es, Kinder zu schützen. Ursprünglich liegt dieser Schutzauftrag beim Staat, wird aber mittels Gesetz auf mehrere Schultern verteilt, u. a. auch auf Jugendverbände wie die NAJU. Es geht noch mehr darum, eine Gefährdung des Kindeswohls (auch von außen – also Personen, die nicht den Familien angehören) zu erkennen.
Kindeswohlgefährdung ist ein weitgefasster Begriff. Darunter versteht man unter anderem:
Gerade auf mehrtägigen Ferienfreizeiten zeigt sich häufig das gesamte Ausmaß von Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen, die vorher (z. B. bei Gruppenstundentreffen) nicht auffielen. Dort besteht meist mehr Freiraum, in dem ein besonderes Verhalten auffällt, oder es gibt erstmalig ein gemeinsames Umziehen oder Duschen, sodass Misshandlungen sichtbar werden können. Also, bei Verdachtsmomenten nicht wegsehen, sondern im Interesse des Kindes bei anderen Gruppenleitern, hauptamtlichen NAJU-Mitarbeitern, verbandsinterne Vertrauensperson oder Fachpersonal in Beratungsstellen Hilfe und Rat einholen.
Aus Gründen der Prävention wird sich auf den folgenden Seiten mit der Kindeswohlgefährdung, sexualisierter Gewalt/sexueller Missbrauch tiefergehender befasst.
Die Aktivitäten und Veranstaltungen der NAJU sollten für Kinder und Jugendliche sicher sein. Die Möglichkeiten, Beziehungen zu knüpfen und Vertrauen aufzubauen, können jedoch auch missbraucht werden. So gibt es innerhalb der Jugendarbeit des Verbandes Rahmenbedingungen und Situationen, die Tätern mehr oder weniger Missbrauchsmöglichkeiten bieten. Folgende Kriterien können als Anhaltspunkte dienen, um das Gefährdungspotential abzuwägen.
Rahmenbedingungen und Situationen, die Tätern kaum Missbrauchsmöglichkeiten bieten | Rahmenbedingungen und Situationen, die Tätern eher Missbrauchsmöglichkeiten bieten | |
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Art | Es besteht zwischen Gruppenleitung und Teilnehmenden keinerlei Machtverhältnis. Zwischen der Gruppenleitung und den Teilnehmenden besteht nur ein geringer Altersunterschied. Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen haben:
| Zwischen der Gruppenleitung und den Teilnehmenden besteht ein Machtverhältnis. Der Altersunterschied zwischen Gruppenleitung und Teilnehmenden ist hoch. Die Teilnehmenden sind Kinder oder junge Jugendliche. Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen haben:
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Inten- sität | Die Tätigkeit:
Der Ort der Tätigkeit ist von außen einsehbar und/oder für viele zugänglich (z. B. Jugendtreff). | Die Tätigkeit:
Der Ort der Tätigkeit ist vor öffentlichen Einblicken geschützt oder ein abgeschlossener Bereich (z. B. Wohnung). |
Dauer | Die Tätigkeit ist einmalig, punktuell oder nur gelegentlich. Die Betreuten wechseln häufig und die Tätigkeit bezieht sich dadurch immer auf andere Kinder und Jugendliche (z. B. Beratungsangebot). | Die einmalige Tätigkeit dauert länger (z. B. Betreuung im Ferienlager). Die Tätigkeit findet über einen längeren Zeitraum regelmäßig (z. B. wöchentliche Gruppenstunde) oder innerhalb einer gewissen Zeit häufig statt. Zumindest für eine gewisse Dauer führt die Tätigkeit/Anwesenheit immer wieder zum Kontakt mit den selben Kindern und Jugendlichen (z. B. Verkäufer am Kiosk der Jugendherberge). |
Um mögliche Täter bereits im Vorfeld abzuschrecken bzw. ihre Absichten zu erschweren und zu verhindern, ist es notwendig, dass der gesamte Verband nicht die Augen vor der unangenehmen Problematik „Sexualisierter Gewalt“ verschließt. Die NAJU/Der LBV und deren ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung bewusst und deshalb wurden/werden folgende präventive Maßnahmen in die Verbandsstruktur aufgenommen:
Ein eFZ ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und wird vom Bürgerbüro/Einwohneramt ausgestellt. Es beinhaltet u. a. auch Delikte im niedrigen Strafbereich, z. B. Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Verurteilung wegen exhibitionistischer Handlungen …
Wer braucht bei der NAJU ein eFZ?
Alle Kinder- und Jugendgruppenleiter/innen, die regelmäßig eine Gruppe leiten, oder jeder Betreuer, der an Freizeiten, Zeltlagern und Seminaren teilnimmt und dessen Betreuertätigkeit sich auch über die Nachtstunden erstreckt.
Wie und wo beantrage ich das eFZ?
Die Kosten fürs Ausstellen des erweiterten Führungszeugnisses belaufen sich in der Regel auf 13,- €. Diese Gebühren fallen nicht an, wenn eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit die Ausstellung erforderlich macht.
Deshalb bitte folgendermaßen vorgehen: Zeichnet sich ab, dass jemand regelmäßig eine Gruppenstunde leitet/mitbetreut, dann sende bitte von der Person folgende Daten: Vor- und Zuname, Postanschrift und Geburtsdatum an:
iris.kirschke@naju-bayern.de oder Naturschutzjugend im LBV, Frau Kirschke, Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein.
Bei Betreuern von NAJU-Veranstaltungen mit Übernachtung gehst du bitte genauso vor. Bitte daran denken, dass dies rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (ca. 4 Wochen) geschieht. Frau Kirschke sendet dann per Post eine Aufforderung zur Erbringung eines eFZ an die betreffende Person. Die Aufforderung dann zusammen mit dem Pass/Ausweis am Bürgeramt vorlegen. Dieses stellt dann kostenlos ein eFZ aus. Das eFZ dann per Post mit der Aufschrift „vertraulich“ an die NAJU-Geschäftsführerin Alexandra Prinz, Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein schicken. Es wird nur von Frau Prinz eingesehen und umgehend zurückgesendet.
Die Ehrenerklärung fordert dazu auf, achtsam und verantwortungsbewusst mit individuellen Grenzen umzugehen und sich der eigenen Vorbildfunktion bewusst zu sein. Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich alle Verantwortlichen, das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen und die eigene Machtposition nicht zum Schaden von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und jungen Männern auszunutzen. Pdf-Download: Ehrenerklärung
Die folgenden Hinweise können als Handlungsmöglichkeiten in dieser Gesprächssituation dienen.
Folgendes ist nach dem Gespräch hilfreich:
Wenn du die Vermutung hast, dass ein Mitglied eures Teams eine Grenzverletzung begeht oder sexuelle Gewalt gegenüber den zu betreuenden Kindern oder Jugendlichen ausübt, beachte bitte folgende Schritte:
Einige Passagen zum Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ wurden mit freundlicher Genehmigung aus der Broschüre „Kinder schützen“ des BDKJ und der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e. V. sowie der gleichnamigen Broschüre der BDKJ im Bistum Speyer übernommen.
Erzählt ein/e Minderjährige/r von sexuellen Übergriffen, ist es zunächst wichtig zuzuhören. Du musst keine Lösung oder einen Ausweg wissen. Es ist auch nicht deine Aufgabe, die Betroffenen zu therapieren oder Ermittlungen anzustellen. In einem Verdachtsmoment auf sexuellen Missbrauch gilt es Ruhe zu bewahren und fachkundigen Rat zu Hilfe zu nehmen. Auf der folgenden Seite findest du Kontakte zu Spezialberatungsstellen, die schnelle und kompetente Beratung anbieten. |