Rechtliches

Teilnehmerbilder

Speichert NIEMALS Bilder von Personen die uns keine Fotoerlaubnis gegeben haben

Wir dürfen keine Bilder von Teilnehmern verwenden, wenn sie keine Fotoerlaubnis gegeben haben. Ausnahmen sind:

Eine Fotoerlaubnis für NAJU-interne Zwecke beinhaltet keine Erlaubnis für die Veröffentlichung auf Facebook, Instagram und Co.! Die sozialen Medien müssen extra abgefragt werden.

Bilder aus dem Internet

Verwendet NIEMALS Bilder einfach aus der Google Bildersuche! Die Strafkosten können 100€ aufwärts betragen!

Möglichkeiten der Online-Bildersuche:

Fotoverwaltung unter Windows

Damit wir unseren Bildern die passenden Autoren zuordnen können schreiben wir die Bildautoren direkt mit in die Bilder. Außerdem vermeken wir, ob dieses Bild auf Facebook und instagram verwendet werden darf. Den Fotograf vermerken wir im Feld Autoren, im Feld Kommentar markieren wir mit "fb", dass das bild auf Facebook verwendet werden darf, mit "insta", dass es auf instagram verwendet werden darf.


Detailbereich über Absicht - Detailbereich aktivieren. Alternativ über Alt + Umschalt + P:


Fotos eines Autors auswählen und rechts Autor und Kommentar setzen; dann auf Speichern klicken:



Dieses Vorgehen funktioniert nur mit jpg-Datien. Sind z.B. auch png-Dateien ausgewählt, können die Felder nicht gesetzt werden.

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