Der Bayerische Jugendring (BJR)

Seit 1947 folgt der Bayerische Jugendring seinem Leitgedanken, sich durch Jugendarbeit und Jugendpolitik für die Belange aller junger Menschen in Bayern einzusetzen. Hier findet Solidarität über die verbandsspezifischen und weltanschaulichen Prägungen hinaus statt. Der BJR fördert die Jugendarbeit in Bayern aus öffentlichen Mitteln. Zum Beispiel erhält die NAJU als Jugendverband Finanzmittel für Personal-, Material- und Fahrtkosten. Mit den Geldern können Computer für das NAJU-Jugendbüro in der Landesgeschäftsstelle, ein internationaler Jugendaustausch, Aus- und Fortbildungen der ehrenamtlichen Aktiven, Mitgliederzeitungen etc. finanziert werden. Weiterhin berät der BJR mit seinem Fachpersonal u. a. die Jugendverbände und legt zum Thema Jugendarbeit eigene Fachprogramme auf. Durch Bündelung und Artikulierung der Interessen von Kindern und Jugendlichen wirkt der BJR als jugendpolitische Interessenvertretung unmittelbar und direkt am politischen Willensbildungsprozess von der örtlichen Ebene bis zur Bundesebene hin mit. Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch den BJR leitet sich neben der Mitgliederzahl zu einem erheblichen Teil von der bayernweiten Bedeutung/Aktivität des Jugendverbandes ab. Diese wird anhand der regionalen Vertretungsrechte in den Kreis- und Stadtjugendringen ermittelt. Es ist wichtig, dass jede aktive NAJU-Gruppe in ihrer Region Mitglied im Kreis- und Stadtjugendring wird.

Bedeutung und Aufgaben der Kreis- und Stadtjugendringe sowie Bezirksjugendringe

Der Kreis-/Stadtjugendring (KJR/SJR) ist der Zusammenschluss der Jugendverbände und Initiativgruppen der jeweiligen Stadt bzw. des Landkreises und vertritt die Interessen aller Kinder und Jugendlichen in seinem Wirkungskreis.

Ziele eines KJR/SJR

Ist ein Jugendverband in fünf KJR/SJR innerhalb eines Bezirkes vertreten, erhält der Jugendverband einen Sitz im jeweiligen Bezirksjugendring. Die Aufgaben des Bezirksjugendrings sind mit den Aufgaben der KJR/SJR vergleichbar, nur dass diese relevant für den ganzen Bezirk sein müssen. Gründen z. B. Jugendliche aus verschiedenen Landkreisen Oberbayerns einen Arbeitskreis, der sich mit der Verkehrsproblematik in der Alpenregion befasst, dann können die bei den Treffen anfallenden Fahrt- und Verpflegungskosten über den Bezirksjugendring Oberbayern abgerechnet werden.

Was bringt die Aufnahme in den Jugendring für eine Kinder- oder Jugendgruppe?

Eine Kinder- oder Jugendgruppe erhält von den Jugendringen eine finanzielle Förderung zur Unterstützung der Gruppenarbeit. Auch können bestimmte Veranstaltungen oder Freizeiten, die die NAJU-Gruppe anbietet, durch den Kreis- bzw. Stadtjugendring gefördert werden. Meistens hat der Jugendring einen Materialverleih, wo beispielsweise Zelte, Musikanlagen oder Großspielgeräte ausgeliehen werden können. Bei den Versammlungen kann man die anderen Jugendvereine kennenlernen.

Was ist zu tun, wenn die NAJU-Gruppe im Jugendring vertreten ist?

Zweimal im Jahr findet eine Vollversammlung (Frühjahr und Herbst) statt. Dort sollte ein Vertreter der NAJU-Gruppe anwesend sein und für die Naturschutzjugend das Stimmrecht wahrnehmen. Um die finanziellen Mittel in Anspruch zu nehmen, erhält man vom Jugendring ein meist einseitiges Antragsformular, was einmal im Jahr auszufüllen ist. Weitere Fördermöglichkeiten können auf der Internetseite oder aus den Broschüren des Jugendringes ersehen werden.

Wie wird man in den KJR bzw. SJR aufgenommen?

Eine Aufnahme kostet nichts. Jede Gruppe der NAJU kann Mitglied im KJR/SJR werden, denn die NAJU ist als bayernweit tätiger Verband im Bayerischen Jugendring vertreten. Um aufgenommen zu werden, muss einfach der folgende Antrag zur Aufnahme in den KJR bzw. SJR ausgefüllt und dann an den zuständigen Jugendring geschickt werden. Die genaue Zahl der Mitglieder der Naturschutzjugend im Landkreis oder in der Stadt kann im Jugendbüro erfragt werden.

Also mitmachen, mitmischen, dabei sein und gleich bei Gruppengründung den nachfolgenden Antrag zur Aufnahme ausfüllen (PDF Download hier).