Die Juleica ist ein Ausweis für ehrenamtlich Engagierte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Mit der Juleica sind Qualifikation, Legitimation und Unterstützung verbunden. Sie soll den Zugang zu Vergünstigungen schaffen und das ehrenamtliche Engagement unterstützen. Die Card soll zur Legitimation des Jugendgruppenleiters gegenüber den Erziehungsberechtigten und staatlichen Stellen dienen.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Juleica bei der NAJU in Bayern beantragen zu können:
Ehrenamtlich aktiv bei der NAJU als Gruppen-/AK-Leiter, Seminarbetreuer, Vorstand oder ähnlichem
Teilnahme am NAJU-Gruppenleiter-Seminar und am Aufbauseminar mit mind. 34 Zeitstunden (inkl. Praxisbegleitung) mit Inhalten wie: Rollenverständnis, Gruppenleitung, Gruppenprozesse, Methoden/Strukturen der Jugendarbeit, Rechtsfragen, Prävention sexueller Gewalt, Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen …
Es können aber auch andere Ausbildungen mit vergleichbaren Inhalten anerkannt werden, wie z. B. die Juleica-Schulungen anderer Jugendverbände oder Kreisjugendringe, eine abgeschlossene Erzieherausbildung, das Vordiplom in den Studiengängen Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie oder Lehramt sowie Ausbildungen zum Übungsleiter, Naturpädagogen etc. Bitte im Vorfeld dazu den zuständigen NAJU-Mitarbeiter im Jugendbüro kontaktieren und über die Anerkennung bereits absolvierter pädagogischer Ausbildungen beraten lassen.
Die Juleica wird für max. 3 Jahre ausgestellt und kann dann verlängert werden. Dafür ist ein Nachweis erforderlich, dass in den letzten 3 Jahren an mindestens 8 Fortbildungsstunden teilgenommen wurde. Das können neben Schulungen im Bereich der Umweltbildung und Pädagogik auch verbandsinterne Reflexionstreffen über die Jugendarbeit sein ... eben alles, was eine/n Betreuer/in befähigt, „noch bessere“ Jugendarbeit zu leisten.
Beantragt wird die Karte im Internet auf der Seite www.juleica.de. Dort lässt man sich einmalig registrieren und füllt einen Onlineantrag aus. Der Antrag wird dann automatisch an den zuständigen NAJU-Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle weitergeleitet, der die geforderten Qualifikationen überprüft und bestätigt. Sollten Qualifikationsnachweise fehlen oder unklar sein, wird der/die Jugendleiter/in benachrichtigt und muss fehlende Daten ergänzen. Sind alle Qualifikationen vorhanden, wird der Antrag genehmigt und an den zuständigen Kreis-/Stadtjugendring weitergeleitet. Dieser wiederum erteilt die Druckfreigabe und die Juleica wird dann per Post zugesendet.
Inhaber einer Juleica können mit vielen Vergünstigungen rechnen: