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Der Kreis-/Stadtjugendring (KJR/SJR) ist der Zusammenschluss der Jugendverbände und Initiativgruppen der jeweiligen Stadt bzw. des Landkreises und vertritt die Interessen aller Kinder und Jugendlichen in seinem Wirkungskreis.
Ziele eines KJR/SJR
- Anwalt sein für Kinder und Jugendliche primär aus der Region
Gezielte Unterstützung der Gruppen und Verbände anbieten
- Zusammenarbeit zwischen und mit den Verbänden fördern
- Stärkung und Anerkennung des Ehrenamtes
Qualifizierung der Jugendbeauftragten der Gemeinden/Stadt und ehrenamtlichen Aktiven in der Jugendarbeit
- Förderung der internationalen Jugendbegegnung und des Jugendaustausches
- Gewährleistung eines flächendeckenden und ausreichenden Ferien-, Freizeit- und Bildungsangebotes
- Förderung von Initiativen der offenen Jugendarbeit
- Dialog mit den politisch Verantwortlichen und Fachstellen der Jugendhilfe
Ist ein Jugendverband in fünf KJR/SJR innerhalb eines Bezirkes vertreten, erhält der Jugendverband einen Sitz im jeweiligen Bezirksjugendring. Die Aufgaben des Bezirksjugendrings sind mit den Aufgaben der KJR/SJR vergleichbar, nur dass diese relevant für den ganzen Bezirk sein müssen. Gründen z. B. Jugendliche aus verschiedenen Landkreisen Oberbayerns einen Arbeitskreis, der sich mit der Verkehrsproblematik in der Alpenregion befasst, dann können die bei den Treffen anfallenden Fahrt- und Verpflegungskosten über den Bezirksjugendring Oberbayern abgerechnet werden.
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