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In den Kindergruppen sollen Kinder mit spielerischen Mitteln mit der Natur vertraut gemacht und Verständnis für den Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt geweckt werden. Deshalb sollten die Gruppenstundentreffen für die Kinder und Jugendlichen so oft wie möglich in deren ursprünglichsten Erlebnis- und Spielraum, der Natur, stattfinden. Es versteht sich von selbst, dass bei der Naturschutzjugend ein achtsamer und ganzheitlicher Umgang mit der Tier- und Pflanzenwelt aufgezeigt wird. Damit ist aber nicht steriles Wandern durch Wald und Flur gemeint, sondern ein Wahrnehmen und Erleben der Natur mit allen Sinnen. Dafür müssen natürlich mal Wege verlassen, einem klopfenden Specht gelauscht, Steine umgedreht, ein Baum gepflanzt, Blaubeeren gegessen, Käfer gefangen, Hände schmutzig, Vögel beobachtet, im Bach gewatet, Kartoffeln geerntet und über Baumstämme balanciert werden. So nehmen Kinder und Jugendliche die Natur ganzheitlich wahr und erleben sich als einen Teil des großen Ganzen.
Nichtsdestotrotz gilt es gerade in einem dichtbesiedelten Land wie Deutschland, gewisse Verhaltensweisen im Umgang mit und in der Natur einzuhalten und diese zu vermitteln. Die große Kunst wird es sein, die Balance zwischen Erlebnis- und Entdeckerdrang als auch die Vermittlung von bestehenden Regeln und Verboten zu finden. Es folgen einige Verhaltenstipps und -regeln:

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Balancieren auf Holzpoltern/Holzstößen: Baumstämme werden zur Lagerung oftmals zu sogenannten „Holzpoltern“ aufgeschichtet. Diese Holzpolter laden auf den ersten Blick zum Klettern und Balancieren ein, was aber ein erhebliches Verletzungs- und Unfallrisiko darstellt. Dies sollte unbedingt unterbunden werden! Waldarbeiter sind zwar angehalten, Stämme sicher zu lagern, aber auch Stapel sehr stabil aufgesetzter Stämme könnten mit der Zeit instabil werden, da Holz im Laufe der Lagerung an Volumen verliert.

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Hochsitze und andere Einrichtungen: Jagdliche, fischereiwirtschaftliche, imkerliche und forstliche Einrichtungen dürfen nur von befugten Personen betreten oder benutzt werden.Image Removed


Betretungsverbote: In der Regel darf der Waldbesucher die Wege verlassen. Einschränkungen bestehen in Schutzgebieten, und für einige empfindliche und leicht zu schädigende Forstflächen besteht ein Betretungsverbot. So dürfen z. B. Forstkulturen (Schonungen), Forschungsflächen und Pflanzgärten nicht betreten werden. Gleiches gilt für gesperrte bzw. eingezäunte Flächen und Wege. Ein Betretungsverbot besteht in einigen Ländern auch für Waldflächen, die aus Forschungsgründen unberührt bleiben sollen, wie z. B. Naturwaldzellen. Hinweisschilder machen auf die Betretungsverbote aufmerksam.

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