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Waldbrandschutz: Pressemitteilungen und Hinweistafeln geben Auskunft über die aktuelle Brandgefahr. In Bundesländern, die das System der Waldbrandwarnstufen eingesetzt haben, ist bei der höchsten Waldbrandwarnstufe (4) das Verlassen der Wege untersagt. Hiermit soll verhindert werden, dass durch fahrlässiges Verhalten ein Waldbrand ausgelöst wird.


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Rauchen: Das Rauchen im Wald ist in Bayern vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten.

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Sammeln von Beeren, Nüssen und Pilzen: Beeren, Nüsse, Pilze, Kräuter, aber auch Blumen können, sofern sie nicht geschützt sind, in der Regel gepflückt oder gesammelt werden. Diese „Waldprodukte“ dürfen jedoch nur zum eigenen Gebrauch in kleinen Mengen mit nach Hause genommen werden. Für das Sammeln aus gewerblichen Gründen oder in größeren Gruppen ist eine Genehmigung des Waldbesitzers erforderlich. Ganze Pflanzen mit Wurzelballen darf man in der Regel nicht entnehmen. Beachtet bitte, dass in Naturschutzgebieten das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten zum Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt in der Regel vollständig untersagt ist.

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Picknick: Ein Picknick im Wald ist grundsätzlich erlaubt und bietet die Gelegenheit zu einem schönen Naturerlebnis. Ausnahmen bestehen in Schutzgebieten. Der entstehende Müll muss selbstverständlich entsorgt werden.

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Zelten: Das Schlafen im Freien, z. B. in einem Schlafsack, ist erlaubt. Dagegen ist das Bauen fester Unterstände, von Hütten und das Aufschlagen von Zelten verboten bzw. genehmigungspflichtig.

Hunde ausführen: Auch Hunde, die „aufs Wort“ gehorchen und nie einem Wildtier hinterherjagen würden, müssen in einigen Bundesländern im Wald an der Leine geführt werden. In Bayern können Hunde im Wald auch ohne Leine ausgeführt werden, müssen sich jedoch im Wirkungsbereich des Besitzers befinden.

Tip

Die NAJU empfiehlt daher, Hunde, die bei Gruppenstunden mitlaufen, an der Leine zu führen.


Joggen und Spielen: Sofern keine gesonderten Verbote wie in Schutzgebieten vorliegen, darf im Wald in der Regel auch querfeldein gejoggt und auf Waldlichtungen z. B. Ball gespielt werden.

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Radfahren und Reiten: Das Radfahren und Reiten im Wald ist nur auf geeigneten bzw. gekennzeichneten Straßen und Wegen erlaubt. Die Länder haben die Möglichkeit zu näheren Regelungen. Sind gekennzeichnete Reit- und Radwege vorhanden, dürfen nur diese zum Reiten bzw. Radfahren genutzt werden.

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Hunde ausführen: Auch Hunde, die „aufs Wort“ gehorchen und nie einem Wildtier hinterherjagen würden, müssen in einigen Bundesländern im Wald an der Leine geführt werden. In Bayern können Hunde im Wald auch ohne Leine ausgeführt werden, müssen sich jedoch im Wirkungsbereich des Besitzers befinden.

Tip

Die NAJU empfiehlt daher, Hunde, die bei Gruppenstunden mitlaufen, an der Leine zu führen.

Sperren von Wäldern für die Besucher: Werden Bäume gefällt oder andere Waldarbeiten durchgeführt, können Waldflächen für Besucher gesperrt werden. Dies geschieht zur eigenen Sicherheit, denn gerade bei Fällarbeiten besteht Lebensgefahr! Bei Waldbränden oder starken Stürmen werden Waldbesuche aus Sicherheitsgründen ebenfalls untersagt.

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Die Regeln zum Verhalten im Wald wurden mit freundlicher Genehmigung der „Schutzgemeinschaft Deutscher Wald“ von deren Internetseite www.sdw.de übernommen.

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