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„Wenn die Sahne zum Problem wird!“

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Image AddedHier die pdf "Zeitungsartikel Lebensmittelhygiene" noch einfügen

Immer wieder kommt es vor, dass Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Wer als ehrenamtliche/r Helfer/in bei Freizeiten, Vereinsfesten usw. in der Küche mitwirkt oder anderweitig Lebensmittel verteilt, behandelt oder in den Verkehr bringt (z. B. Stockbrot backen über dem Lagerfeuer), der trägt ein hohes Maß an Verantwortung für die Bewirteten und muss die geltenden infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln kennen und beachten. Diese sind im Infektionsschutzgesetz zu finden. Zum Beispiel dürfen Cremetorten und Eierspeisen nicht über 7 Grad Celsius gelagert werden, denn bei falscher oder fehlender Kühlung kann sich die Anzahl der Keime alle 20 Minuten verdoppeln! 

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Alle Aktiven der NAJU sollten sich im Klaren darüber sein, dass, wenn auf ihren Veranstaltungen Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, sie gesetzlich einer besonderen zivilrechtlichen Haftung und einer strafrechtlichen Verantwortung unterliegen. Werden alle Hygienevorgaben umgesetzt, sind sämtliche Beteiligte, Verantwortliche und Teilnehmer*innen „auf der sicheren Seite“ … und alle bleiben gesund und munter!

Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen

Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden?

Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können. Von solchen Lebensmittelinfektionen kann gerade bei Vereins- und Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen schnell ein größerer Personenkreis betroffen sein. Der Leitfaden gibt eine Orientierungshilfe, sich in diesem sensiblen Bereich richtig zu verhalten, damit gemeinschaftliches Essen und Trinken ungetrübt genossen werden kann.

Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt!

Durch welche Lebensmittel kommt es häufig zu Infektionen?

In manchen Lebensmitteln können sich Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Dazu gehören:

  • Fleisch und Geflügelfleisch sowie Erzeugnisse daraus
  • Milch und Milchprodukte
  • Eier und Eierspeisen (insbesondere aus rohen Eiern)
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung (z. B. Sahnetorten) oder Auflage
  • Fische, Krebse, Weichtiere („frutti di mare“) und Erzeugnisse daraus
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen und Saucen
  • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr, Samen zu deren Herstellung

Wie können Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen beitragen?

Wer bei einem Fest mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (z. B. über Geschirr und Besteck) in Kontakt kommt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung für die Gäste und muss die folgenden Hygieneregeln genau beachten. Es muss dabei zwischen gesetzlichen Tätigkeitsverboten und allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln unterschieden werden.

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