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„Wenn die Sahne zum Problem wird!“

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Immer wieder kommt es vor, dass Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Wer als ehrenamtliche/r Helfer/in bei Freizeiten, Vereinsfesten usw. in der Küche mitwirkt oder anderweitig Lebensmittel verteilt, behandelt oder in den Verkehr bringt (z. B. Stockbrot backen über dem Lagerfeuer), der trägt ein hohes Maß an Verantwortung für die Bewirteten und muss die geltenden infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln kennen und beachten. Diese sind im Infektionsschutzgesetz zu finden. Zum Beispiel dürfen Cremetorten und Eierspeisen nicht über 7 Grad Celsius gelagert werden, denn bei falscher oder fehlender Kühlung kann sich die Anzahl der Keime alle 20 Minuten verdoppeln! 

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Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen VeranstaltungenImage Removed


Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden?

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