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Gewitter: Ein altes Sprichwort sagt: „Vor den Eichen sollst du weichen und die Fichten wähl‘ mitnichten, auch die Weiden musst du meiden, aber Buchen sollst du suchen.“ Diese mittelalterlichen Empfehlungen beruhten jedoch nicht auf statistischen Erhebungen der Blitzeinschläge, sondern auf erkennbaren Schäden an den Bäumen. Nach neuesten Erkenntnissen stimmt es jedoch nicht, dass manche Baumarten tatsächlich seltener getroffen werden; der Blitzeinschlag wird nur unterschiedlich sichtbar. Der Schutzsuchende unter dem Baum kann aber in jedem Fall vom Blitz getroffen werden. Daher sollte man unter hohen freistehenden Bäumen keinen Schutz suchen. Auf freiem Feld ist es ratsam, sich mit geschlossenen Füßen auf den Erdboden zu hocken. Im Wald bieten niedriges Gebüsch und Dickungen Schutz. Vollkommen sicher ist man im Innenraum von Fahrzeugen, die den Blitz ableiten.
Grillen/Lagerfeuer: Grillen (auch mit einem mobilen Campinggrill) oder das Entzünden eines Lagerfeuers ist im Wald nur an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine wilde Feuerstelle an einem See, auf einer Waldlichtung oder einer Wiese im Wald betrieben wird.
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Kein Feuer im Wald – es sollte eine Mindestentfernung von 100 Metern zwischen einer Feuerstelle und dem Waldrand eingehalten werden! |
Waldbrandschutz: Pressemitteilungen und Hinweistafeln geben Auskunft über die aktuelle Brandgefahr. In Bundesländern, die das System der Waldbrandwarnstufen eingesetzt haben, ist bei der höchsten Waldbrandwarnstufe (4) das Verlassen der Wege untersagt. Hiermit soll verhindert werden, dass durch fahrlässiges Verhalten ein Waldbrand ausgelöst wird.
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