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Organisierte Sportaktivitäten: Für Sportveranstaltungen sind Genehmigungen bei den Forstbehörden und/oder den Waldbesitzern einzuholen. In Schutzgebieten sind sie in der Regel untersagt.
Radfahren und Reiten: Das Radfahren und Reiten im Wald ist nur auf geeigneten bzw. gekennzeichneten Straßen und Wegen erlaubt. Die Länder haben die Möglichkeit zu näheren Regelungen. Sind gekennzeichnete Reit- und Radwege vorhanden, dürfen nur diese zum Reiten bzw. Radfahren genutzt werden.
Hunde ausführen: Auch Hunde, die „aufs Wort“ gehorchen und nie einem Wildtier hinterherjagen würden, müssen in einigen Bundesländern im Wald an der Leine geführt werden. In Bayern können Hunde im Wald auch ohne Leine ausgeführt werden, müssen sich jedoch im Wirkungsbereich des Besitzers befinden.
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