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Erzählt ein/e Minderjährige/r von sexuellen Übergriffen, ist es zunächst wichtig zuzuhören. Du musst keine Lösung oder einen Ausweg wissen. Es ist auch nicht deine Aufgabe, die Betroffenen zu therapieren oder Ermittlungen anzustellen. In einem Verdachtsmoment auf sexuellen Missbrauch gilt es Ruhe zu bewahren und fachkundigen Rat zu Hilfe zu nehmen. Auf der folgenden Seite findest du Kontakte Kontakte zu Spezialberatungsstellen, die schnelle und kompetente Beratung anbieten. |
Ehrenerklärung
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1. Ich verpflichte mich, alles zu tun, dass bei uns im Verband keine Grenzverletzung, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich werden.
2. Ich will die mir anvertrauten Jungen und Mädchen, Kinder und Jugendlichen vor Schaden, Gefahren, Missbrauch und Gewalt schützen.
3. Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen der Mädchen und Jungen, der Kinder und Jugendlichen wahr und ernst.
4. Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung.
5. Ich selbst verzichte auf abwertendes Verhalten und achte darauf, dass sich andere, besonders in den Gruppen und bei Angeboten und Aktivitäten so verhalten.
6. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Gruppenmitglieder und Teilnehmenden sowie der Mitarbeitenden.
7. Ich versuche in meiner Aufgabe als Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin die sexuelle Dimension von Beziehungen bewusst wahrzunehmen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz zu gestalten.
8. Als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin nutze ich meine Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen.
9. Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende in den Gruppen, bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und vertusche sie nicht. Ich wende mich, wenn ich oder Betroffene bei konkreten Anlässen kompetente Hilfe benötigen, an die beauftragten Vertrauenspersonen auf Landesebene.
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