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Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und kann überall, in Familien, Schulen, Verbänden etc. vorkommen. In den letzten Jahren sind viele Kindernamen durch die Presse gegangen, weil sie Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt wurden. Der Gesetzgeber hat auf diese Vorgänge u. a. mit umfassenden gesetzlichen Änderungen am Bundeskindesschutzgesetz reagiert, das seit 2012 neu in Kraft ist. Anliegen des Gesetzes ist es, Kinder zu schützen. Ursprünglich liegt dieser Schutzauftrag beim Staat, wird aber mittels Gesetz auf mehrere Schultern verteilt, u. a. auch auf Jugendverbände wie die NAJU. Es geht noch mehr darum, eine Gefährdung des Kindeswohls (auch von außen – also Personen, die nicht den Familien angehören) zu erkennen.

Image AddedKindeswohlgefährdung ist ein weitgefasster Begriff. Darunter versteht man unter anderem:Image Removed

  • körperliche Vernachlässigung
  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
  • seelische Misshandlung
  • häusliche Gewalt
  • und sexuelle Gewalt/sexueller Missbrauch

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