Auszug aus dem umfangreichen Haftpflicht- und Unfallversicherungsvertrag des LBV: Haftpflichtversichert sind alle freiwilligen Helfer (Mitglieder/Nichtmitglieder, Erwachsene, Kinder) bei LBV-Veranstaltungen und bei Erfüllung vereinsmäßiger Pflichten/Aufgaben bzw. bei sonstiger ehrenamtlicher Betätigung für den LBV (auch Aufsichtspersonen/Betreuer/Helfer bei Veranstaltungen mit Kindern/Jugendlichen). Unfallversichert sind alle freiwilligen Helfer (Mitglieder/Nichtmitglieder, Erwachsene/Kinder) gegen die Folgen aller Unfälle auf dem direkten Weg zu und von sowie während LBV-Veranstaltungen und bei Erfüllung vereinsmäßiger Pflichten/Aufgaben bzw. bei sonstiger ehrenamtlicher Betätigung für den LBV (auch Aufsichtspersonen/Betreuer/Helfer bei Veranstaltungen mit Kindern/Jugendlichen).
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