Werden soziale Netzwerke für die Öffentlichkeitsarbeit einer Organisation eingesetzt, sollte man sich immer wieder vor Augen halten, hier besonders sensibel und sparsam mit personenbezogenen Daten, Fotos und Video-Material umzugehen. Dieser Kanal sollte nur zusätzlich zu datenschutzrechtlich unproblematischeren Kommunikationswegen, wie einer eigenen Webseite, genutzt werden. Es empfiehlt sich, auf Webseiten und insbesondere in den sozialen Netzwerken lediglich unverfängliche Inhalte mit informativem Charakter zu veröffentlichen, bei denen es kein Problem ist, wenn sie auch noch nach Jahren im Internet auffindbar sind.
Webseite
Der einfachste Weg, um sich im Internet zu präsentieren, ist, bereits bestehende Webseiten, z. B. die der NAJU (www.naju-bayern.de) oder der LBV-Ortsgruppe zu nutzen. Dazu am besten den Administrator der Webseiten oder einen Mitarbeiter der NAJU kontaktieren. Bei der Nutzung der bestehenden LBV/NAJU-Webseiten entstehen keine zusätzlichen Kosten und der zuständige Administrator kann die zugesendeten Bilder und Aktionsbeschreibungen der Gruppe ins Internet stellen. Ist vor Ort das technische Knowhow vorhanden, kann eine NAJU-Gruppe auch eine eigene Domain (z. B. www.naju-musterdorf.de) beantragen und eigenständig eine Webseite anlegen. Wenn sich eine Webseite an einen unbestimmten Personenkreis richtet und grundsätzlich für alle Internetnutzer*innen abrufbar ist, müssen die Anforderungen der DSGVO beachtet werden (siehe dazu auch Seite ???). Eine gültige Datenschutzerklärung muss auf der Webseite einsehbar sein.
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Nachteile: Das Internet allgemein und auch Facebook birgt ein Suchtpotential (Profilsurfen). Außerdem ist das Gedächtnis des Internets lang und einmal Veröffentlichtes ist schwer zu entfernen. Was nur wenige wissen: Facebook z. B. löscht keine Daten. Es markiert sie lediglich als gelöscht. Die Daten und Nutzerprofile werden von dem Unternehmen Facebook ausgewertet und zusätzlich hält es (vermutlich alle) Aktionen seiner Anwender fest. Diese gesammelten Informationen über die Nutzer werden dann zu Werbezwecken genutzt.
Mit der App Instagram können die Gruppenstunden und Projekte von NAJU-Gruppen in Form von Fotos bekannt gemacht werden. Persönliche Daten dürfen dabei aus Datenschutzgründen nicht angegeben werden. Außerdem sollte man keine Bilder veröffentlichen, auf denen einzelne Personen erkennbar sind.
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