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Der einfachste Weg, um sich im Internet zu präsentieren, ist, bereits bestehende Webseiten, z. B. die der NAJU (www.naju-bayern.de) oder der LBV-Ortsgruppe zu nutzen. Dazu am besten den Administrator der Webseiten oder einen Mitarbeiter der NAJU kontaktieren. Bei der Nutzung der bestehenden LBV/NAJU-Webseiten entstehen keine zusätzlichen Kosten und der zuständige Administrator kann die zugesendeten Bilder und Aktionsbeschreibungen der Gruppe ins Internet stellen. Ist vor Ort das technische Knowhow vorhanden, kann eine NAJU-Gruppe auch eine eigene Domain (z. B. www.naju-musterdorf.de) beantragen und eigenständig eine Webseite anlegen. Wenn sich eine Webseite an einen unbestimmten Personenkreis richtet und grundsätzlich für alle Internetnutzer*innen abrufbar ist, müssen die Anforderungen der DSGVO beachtet werden(siehe dazu auch Seite ???). Eine gültige Datenschutzerklärung muss auf der Webseite einsehbar sein.

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Als Gruppenleiter erlangt man Einblicke in das Privatleben der Teilnehmer. Persönliche Daten werden erhoben, charakterliche Eigenschaften der Kinder und Jugendlichen werden in den Gruppenstunden miterlebt und viele Fotos werden geschossen, worauf die Teilnehmer/innen mehr oder weniger gut getroffen sind. Rechtlich gilt: Die Privatsphäre anderer ist zu respektieren! Das heißt, dass im Internet nicht einfach personenbezogene Daten wie Telefonnummern oder Adressen (Datenschutz), Fotos von den Teilnehmer:innen (Recht am eigenen Bild– siehe auch Kapitel 9) oder Beleidigungen über Personen (Schutz der Ehre) veröffentlicht werden dürfen.
Fühlt jemand sein Persönlichkeitsrecht verletzt, indem ungefragt Bilder oder Daten ins Internet gestellt wurden, dann besteht ein rechtlicher Anspruch darauf, dass diese entfernt werden. Es gilt also besondere Vorsicht, da sich das erfahrungsgemäß nicht vollständig rückgängig machen lässt. Außerdem kann es passieren, dass Nutzungsrechte an Bildern an die Social-Media-Anbieter übertragen werden. In den Nutzungsbedingungen bei Facebook und Instagram z. B. fehlt eine klare Aussage, zu welchem Zweck die Nutzer Facebook Rechte einräumen. Vom Wortlaut her könnten die Anbieter Inhalte wie Fotos tatsächlich sehr weitgehend nutzen.

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