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Alle Aktiven der NAJU sollten sich im Klaren darüber sein, dass, wenn auf ihren Veranstaltungen Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, sie gesetzlich einer besonderen zivilrechtlichen Haftung und einer strafrechtlichen Verantwortung unterliegen. Werden alle Hygienevorgaben umgesetzt, sind sämtliche Beteiligte, Verantwortliche und Teilnehmer*innen „auf der sicheren Seite“ … und alle bleiben gesund und munter!

Absatzueberschrift
Sicheren Umgang mit Lebensmitteln - Leitfaden des StMUVG

(Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz)

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