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Kann nun ein Gruppenleiter einen Tag Freistellung beantragen, um in aller Ruhe eine Faschingsparty für die Gruppe vorzubereiten? Nein, das geht nicht. Leider kann nicht zu allen Anlässen in der Jugendarbeit eine Freistellung beantragt werden, denn das JArbFG beschreibt genau die Tätigkeiten, für die eine Freistellung beantragt werden kann.
Dies sind:
- für ehrenamtliche Tätigkeiten bei Angeboten der Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII, wie z. B. außerschulische Jugendbildung mit sozialer oder naturkundlicher Bildung
- zur Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die der Aus- und Fortbildung für entsprechende Tätigkeiten dienen.
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