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Keine Ausgabe ohne Quittung/Beleg! Ein Zettel mit einer selbst vermerkten Summe gilt im Sinne einer ordnungsgemäßen Buchführung nicht als Beleg! |
Sonderfall: Einnahmen aus Bewirtung und Verkäufen an Basaren etc. Wenn die NAJU-Gruppe Einnahmen z. B. aus größeren Festen oder Basarverkäufen hat, dann dürfen diese nicht einfach als Spenden verbucht werden!
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Wenn Jugend- oder Kindergruppen interne Feste feiern, dann liegt hier kein wirtschaftlicher Geschäftsbereich vor und es braucht somit auch keine Umsatzsteuer bezahlt werden.
Deshalb ist zu beachten: Sobald von einer Kinder- oder Jugendgruppe nach Einnahmen durch Verkauf, Eintritt etc. Umsatzsteuer abzuführen ist, müssen am Monatsende alle Kassen- bzw. Bankunterlagen (Kontoauszüge, Rechnungen, alle Belege) des gesamten Jahres an die Landesgeschäftsstelle geschickt werden. Dort wird dann das bisherige Jahr gebucht und die Umsatzsteuer nach Abzug von möglicher Vorsteuer an das Finanzamt abgeführt. Die Unterlagen werden dann an die jeweilige Gruppe zurückgeschickt mit einer jeweiligen Auswertung.
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Werden zur inhaltlichen Gestaltung und Durchführung der Gruppenstunden von den Finanzmitteln der NAJU-Gruppe Bücher, Werkzeuge, Geräte etc. angeschafft, müssen diese in einer Inventarliste aufgeführt werden. Diese Gegenstände sind Eigentum der NAJU und können so z. B. bei einem Wechsel der Gruppenleitung an die Nachfolger übergeben werden oder bei Auflösung der Gruppe anderen NAJU-Gruppen zur Verfügung gestellt werden. Eine einfache Liste mit folgendem Inhalt reicht zum Inventarisieren aus:
Nr. | Beschreibung der Ware | gekauft bei | am | Wert in € |
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Starterkitstyle |
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