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Aus Gründen der Prävention wird sich auf den folgenden Seiten mit der Kindeswohlgefährdung, sexuelle Gewalt/sexueller Missbrauch tiefergehender befasst.

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Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Häufig findet sexualisierte Gewalt im sozialen Nahraum von Kindern und Jugendlichen statt. Da auf allen Veranstaltungen der NAJU die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen eine Atmosphäre vorfinden sollten, in der sie sich wohl, sicher und wertgeschätzt fühlen, bietet diese vertrauensvolle Nähe leider auch Möglichkeiten des Missbrauchs. Die Strukturen der (Jugend-)Verbandsarbeit sind grundsätzlich für Täter attraktiv, weil sie dadurch Zugang zu ihren Opfern finden. Deshalb sieht sich die NAJU und der LBV in der Pflicht, Strukturen im Verband zu verankern, um Mitglieder, Aktive und Angebotsnutzer möglichst umfassend vor sexueller sexualisierter Gewalt zu schützen und den Umgang mit der Thematik als selbstverständliches Qualitätsmerkmal guter Verbandsarbeit zu etablieren. Die folgenden Zeilen möchten über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen aufklären und die Folgen für die Kinder, Täterstrategien und Formen der Prävention aufzeigen. Weiterhin werden die innerverbandlichen Strukturen vorgestellt, die geschaffen wurden, um mögliche Täter abzuschrecken, sowie Vorgehensweisen bei Verdachtsmomenten. Aber was wird überhaupt unter sexualisierter Gewalt verstanden?

Definition, Zahlen, Fakten

Sexuelle Sexualisierte Gewalt ist eine individuelle, alters- und geschlechtsabhängige Grenzverletzung und meint jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind oder einem/einer Jugendlichen entweder gegen dessen/deren Willen vorgenommen wird oder der das Kind oder der/die Jugendliche aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Sexuelle Gewalt geschieht in einem Macht- und Abhängigkeitsverhältnis zwischen Erwachsenen oder auch älteren Jugendlichen und Kindern. Dabei nutzen die Älteren, Stärkeren ihre Macht gegenüber den Jüngeren, Schwächeren für die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse aus. Es gibt viele verschiedene Formen von sexualisierter Gewalt. Nicht alle Formen beinhalten Körperkontakt. Es wird unterschieden zwischen sexualisierter Gewalt

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Was als sexualisierte Gewalt empfunden wird, ist immer ein subjektives Gefühl, das individuell verschieden, je nach Alter und Geschlecht wahrgenommen wird.
Die polizeiliche Kriminalstatistik 2017 führt jährlich ca. 11.500 Fälle sexualisierter Gewalt auf, wobei von einer hohen Dunkelziffer (ca. 10–20-fach) ausgegangen werden kann. Die Täter/innen können allen Altersgruppen angehören, sind zu ca. 80 % männlich und zu ca. 2/3 aus dem bekannten Umfeld. Die Opfer sind Kinder und Jugendliche jeden Alters, am häufigsten Mädchen zwischen 6 und 12 Jahren.

Wer sind potentielle Opfer?

Sexuelle Sexualisierte Gewalt ist kein „zufälliges“ Geschehen, sondern zumeist Ergebnis eines strategischen Vorgehens: Täter(innen) suchen zielgerichtet den Kontakt zu potenziellen Opfern und wenden spezielle Vorgehensweisen an, um nicht entdeckt zu werden.  Oftmals Oftmals werden Kinder und Jugendliche ausgewählt, die gesellschaftlich weniger integriert sind, oder auch Menschen mit Behinderung oder Menschen, die größerem Druck ausgesetzt sind und wenig über ihre Rechte wissen. Besonders gefährdet sind diejenigen, die

  • nicht gelernt haben, „Nein“ zu sagen;
  • nicht gelernt haben, ihren Gefühlen zu trauen und/oder diese auszudrücken;
  • zu wenig Respekt und Vertrauen erfahren haben;
  • in Krisensituationen stecken;
  • in emotional kalten Lebenssituationen aufwachsen;
  • wenig enge Sozialkontakte haben.

Erkennen, dass ein Kind oder Jugendlicher betroffen ist

Jeder Mensch reagiert unterschiedlich auf Dinge, die ihm unangenehm sind. Dadurch ist es schwer, ein Missbrauchsopfer direkt zu erkennen. Oft erzählen Betroffene nur bruchstückhaft über ihre Erlebnisse, da die richtigen Worte fehlen, um das Geschehene zu beschreiben. Zuverlässigste Quelle ist der spontane Bericht der Betroffenen selbst, wobei Formulierungen noch so abstrakt sein können. Das Thema ist mit Schuld, Peinlichkeiten und Tabus belegt und erfährt selbst in unserer heutigen Gesellschaft immer noch eine Tabuisierung. Die größte Angst der Betroffenen ist oftmals nicht die Angst vor dem Täter selbst, sondern vielmehr vor den Reaktionen ihres Umfeldes. Nichtsdestotrotz reagieren Betroffene meist mit Formen des Widerstandes. Widerstandsformen und somit mögliche Anzeichen sexualisierter Gewalt können dabei unterschiedlichster Art sein und sich teilweise sogar widersprechen. Deshalb lässt sich kein eindeutiges Symptombild erkennen, vielmehr können wir nur Anzeichen benennen, die uns genauer hinschauen lassen sollten, wie z. B.:

  • Nervosität und Konzentrationsstörungen
  • Selbstverletzung des Körpers (Haut einritzen, verbrennen)
  • Angst und Panikgefühle (z. B. vor Männern, im Dunkeln)
  • Übelkeit/Erbrechen oder andere Essstörungen
  • Das Verhalten ändert sich grundlegend (Aggressivität, Wutanfälle oder völliger Rückzug). Besonders zu beachten ist, dass Männer und Frauen unterschiedlich mit ihren Ängsten umgehen. Während Männer und Jungen meist ihre Aggressionen nach außen richten, leiten Frauen und Mädchen diese nach innen, z. B. in Form von selbstverletzendem Verhalten.

Potentielle Täter/innen erkennen

Täter und Täterinnen bereiten ihre Tat gezielt vor. Es wird sogar im Vorfeld meist über einen längeren Zeitraum eine Beziehung zu den Opfern aufgebaut, bevor es zu ersten sexuellen Übergriffen kommt. Da Täter und Täterinnen so eine Vertrauensbasis zu dem Opfer, dessen Eltern und auch im Bekannten- oder Freundeskreis aufgebaut haben, sind Drohungen und körperliche Gewalt oftmals nicht nötig, um ein Schweigen der Opfer zu erreichen. Durch das Eindringen in das soziale Umfeld der Opfer und die dortige Integration wird es dem missbrauchten Kind oder Jugendlichen zusätzlich erschwert, den Missbrauch offenzulegen. Täter und Täterinnen erschaffen oftmals auch Situationen, in denen sie mit ihrem Opfer allein sein können, dabei wird der Widerstand gegenüber sexuellen Handlungen mittels emotionaler Zuwendung, Geld oder Geschenken unterbunden und das „mit-Schuld-sein-Denken“ der Opfer zusätzlich verstärkt. So ist es auch nicht verwunderlich, dass laut Täter und Täterin immer das Opfer die Schuld trägt, da es z. B. provokant angezogen war. Je mehr die Schuldgefühle verstärkt werden, desto weniger besteht Gefahr, dass das Opfer den Missbrauch offenlegt. Des Weiteren kommt es zu einer Verschiebung des Grenzbewusstseins der Opfer und der Umgebung durch den Täter oder die Täterin, die meist besonders körperlich betont sind. Es wird z. B. versucht, körperliche Zärtlichkeiten einzuführen, die normalerweise nicht als angemessen empfunden werden. Den Kontakt zu Täter oder Täterin brechen besonders selbstbewusste Kinder und Jugendliche ab - jedoch auf ihre eigenen Kosten, da sie z. B. ihren Lieblingssport oder die Gruppenmitgliedschaft aufgeben müssen. Täter und Täterinnen sind schwer zu erkennen. Verraten können sie sich u. a. durch permanente Missachtung der Grenzen von Kindern und Jugendlichen, gezielte Isolation eines Kindes, Erzählen von unangemessenen sexistischen Witzen oder die Herstellung von sexualisierten Situationen.

Als Betreuer im Jugendverband präventiv tätig werden

Grundsätzlich heißt es: nicht wegschauen, sondern helfen! Auch die beste Vorbeugung und Stärkung der Kinder und Jugendlichen kann sie nicht umfassend vor Gefährdungen schützen. Die Wahrnehmung von Grenz(-verletzung)en wird subjektiv empfunden und kann persönlich unterschiedlich erlebt werden. Damit dies nicht dazu führt, dass Beliebigkeit siegt oder Betroffene sprachlos zurückbleiben, ist die Auseinandersetzung mit Nähe und Distanz für Leitungen und für Kinder und Jugendliche unumgänglich. Gebräuche und Situationen wie in den folgenden Beispielen sind zu hinterfragen:

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Diese Fragen mit „das war schon immer so“ zu beantworten, ist nicht ausreichend.

Kinder und Jugendliche in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken

Die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt grundsätzlich bei den Erwachsenen, die sie erziehen und auch betreuen. Als Gruppenleiter können wir dazu beitragen, dass sich Mädchen und Jungen ermutigt fühlen, sich für ihre Bedürfnisse einzusetzen und Hilfe zu suchen, wenn sie in Gefahr sind.

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Durch Beschwerdemanagement: Sich für die eigenen Belange einzusetzen, ist nicht immer leicht. Es will gelernt sein, eigene Bedürfnisse und Anliegen gegenüber anderen angemessen zur Sprache zu bringen und Lösungen friedfertig auszuhandeln. Regelmäßige Gespräche innerhalb der Gruppe über Wünsche, Probleme, … können ein wertvolles Übungsfeld sein. Dabei helfen festgelegte Regeln, z. B. Beschimpfungen werden nicht akzeptiert. Hilfreich kann auch ein so genannter Kummerkasten sein. So erhalten alle die Gelegenheit, bei schwierigen Problemen auch anonym ihren Sorgen Luft zu machen und einen Lösungsprozess anzustoßen.

Rahmenbedingungen die Tätern mehr oder weniger Missbrauchsmöglichkeiten bieten

Die Aktivitäten und Veranstaltungen der NAJU sollten für Kinder und Jugendliche sicher sein. Die Möglichkeiten, Beziehungen zu knüpfen und Vertrauen aufzubauen, können jedoch auch missbraucht werden. So gibt es innerhalb der Jugendarbeit des Verbandes Rahmenbedingungen und Situationen, die Tätern mehr oder weniger Missbrauchsmöglichkeiten bieten. Folgende Kriterien können als Anhaltspunkte dienen, um das Gefährdungspotential abzuwägen.

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Rahmenbedingungen und Situationen, die Tätern kaum Missbrauchsmöglichkeiten
bieten
Rahmenbedingungen und Situationen, die Tätern eher Missbrauchsmöglichkeiten
bieten
Art

Es besteht zwischen Gruppenleitung und Teilnehmenden keinerlei Machtverhältnis.

Zwischen der Gruppenleitung und den Teilnehmenden besteht nur ein geringer Altersunterschied.

Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen haben:

  • ein höheres Alter
  • keine physischen und psychischen Beeinträchtigungen
  • kein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zum Betreuer

Zwischen der Gruppenleitung und den Teilnehmenden besteht ein Machtverhältnis.

Der Altersunterschied zwischen Gruppenleitung und Teilnehmenden ist hoch.

Die Teilnehmenden sind Kinder oder junge Jugendliche.

Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen haben:

  • physische und/oder psychische Beeinträchtigungen
  • ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zum Betreuer

Inten-

sität

Die Tätigkeit:

  • wird immer im Team gemeinsam mit anderen Ehren- oder Hauptamtlichen wahrgenommen.
  • ist mit/in einer Gruppe (z. B. klassisch die Gruppenstunde).
  • hat einen geringen Grad an Intimität.
  • wirkt nicht in die Privatsphäre der Kinder oder Jugendlichen.


Der Ort der Tätigkeit ist von außen einsehbar und/oder für viele zugänglich (z. B. Jugendtreff).

Die Tätigkeit:

  • wird einzeln oder häufig alleine wahrgenommen.
  • bezieht sich nur auf ein/en einzelnes/n Kind/Jugendlichen (z. B. eine frühmorgendliche Vogelexkursion zu zweit).
  • hat einen hohen Grad an Intimität (z. B. Duschaufsicht) und
  • wirkt in die Privatsphäre der Kinder oder Jugendlichen (z. B. Beratung über persönliche Verhältnisse).


Der Ort der Tätigkeit ist vor öffentlichen Einblicken geschützt oder ein abgeschlossener Bereich (z. B. Wohnung).

Dauer

Die Tätigkeit ist einmalig, punktuell oder nur gelegentlich.

Die Betreuten wechseln häufig und die Tätigkeit bezieht sich dadurch immer auf andere Kinder und Jugendliche (z. B. Beratungsangebot).

Die einmalige Tätigkeit dauert länger (z. B. Betreuung im Ferienlager).

Die Tätigkeit findet über einen längeren Zeitraum regelmäßig (z. B. wöchentliche Gruppenstunde) oder innerhalb einer gewissen Zeit häufig statt.

Zumindest für eine gewisse Dauer führt die Tätigkeit/Anwesenheit immer wieder zum Kontakt mit den selben Kindern und Jugendlichen (z. B. Verkäufer am Kiosk der Jugendherberge).

Präventive Maßnahmen innerhalb der NAJU

Um mögliche Täter bereits im Vorfeld abzuschrecken bzw. ihre Absichten zu erschweren und zu verhindern, ist es notwendig, dass der gesamte Verband nicht die Augen vor der unangenehmen Problematik „Sexuelle Gewalt“ verschließt. Die NAJU und deren ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung bewusst und deshalb wurden/werden folgende präventive Maßnahmen in die Verbandsstruktur aufgenommen:

  • Die ablehnende Haltung zu sexueller Gewalt wird in der NAJU-Jugendordnung verankert.
  • Eine verbandsinterne Vertrauensperson wird als Ansprechpartner für Verdachts- und Missbrauchsfälle ausgebildet (Kontakt: vertrauensperson@lbv.de).
  • Ein Kriseninterventionsteam wird gebildet, das bei Fällen sexueller Gewalt innerhalb des Verbandes die Arbeit aufnimmt und entsprechend interveniert.
  • Die NAJU arbeitet eng mit der Fachberatungsstelle „Wirbelwind“ zusammen. Alle Rat und Hilfe suchenden Kinder, Eltern und Betreuer finden dort ein offenes Ohr und eine kompetente persönliche Beratung (Kontakt: 0841/17353).
  • Das Thema Prävention sexueller Gewalt wurde in die Ausbildung der Gruppenleiter und Freizeitenbetreuer integriert.
  • Die direkte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird nur den Personen erlaubt, die die Ehrenerklärung (siehe unten) der NAJU zum Thema Sexuelle Gewalt unterzeichnet haben.
  • Alle hauptamtlichen Mitarbeiter, die im Bereich der Jugendarbeit für die NAJU und den LBV tätig sind, müssen einem Mitarbeiter der Personalabteilung ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen.
  • Das neue Bundeskinderschutzgesetz verlangt, dass auch ehrenamtliche Aktive der Jugendarbeit unter bestimmten Rahmenbedingungen ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen müssen (siehe unten).

Das erweiterte Führungszeugnis (eFZ) für ehrenamtliche Aktive der NAJU

Ein eFZ ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und wird vom Bürgerbüro/Einwohneramt ausgestellt. Es beinhaltet u. a. auch Delikte im niedrigen Strafbereich, z. B. Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Verurteilung wegen exhibitionistischer Handlungen …

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Die Ehrenerklärung fordert dazu auf, achtsam und verantwortungsbewusst mit individuellen Grenzen umzugehen und sich der eigenen Vorbildfunktion bewusst zu sein. Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich alle Verantwortlichen, das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen und die eigene Machtposition nicht zum Schaden von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und jungen Männern auszunutzen. Pdf-Download: Ehrenerklärung

Kind/Jugendlicher erzählt von sexuellen Übergriffen - was tun?

Die folgenden Hinweise können als Handlungsmöglichkeiten in dieser Gesprächssituation dienen.

  • Ruhe bewahren! Nicht voreilig und unbedacht handeln.
  • Glaube der/dem Betroffenen und nimm ihre/seine Äußerungen ernst.
  • Versprich nichts, was du anschließend nicht halten kannst (z. B. solltest du nicht versprechen, dass du niemandem von dem Gespräch erzählst).
  • Versichere der/dem Betroffenen, dass sie/er an dem Geschehen keine Schuld hat und dass es richtig war, sich mitzuteilen.
  • Biete an, dass er/sie jederzeit wieder zum Gespräch kommen kann. Akzeptiere, wenn dies abgelehnt wird.
  • Versuche nicht, das Erzählte herunterzuspielen oder aufzubauschen. Höre einfach zu und versuche zu verstehen, ohne zu werten.

Krisenintervention

Folgendes ist nach dem Gespräch hilfreich:

  • Behandle das Gespräch vertraulich. Erzähle nur denjenigen davon, bei denen es wichtig ist.
  • Fälle keine Entscheidungen über den Kopf der/des Betroffenen hinweg. Stimme das weitere Vorgehen mit der/dem Betroffenen ab.
  • Protokolliere Aussagen und Situationen des Gesprächs. Vermeide dabei eigene Interpretationen.
  • Berichte der erwachsenen Vertrauensperson innerhalb deines Verbandes (vertrauensperson@lbv.de) oder einer Beratungsstelle zum Thema „sexuelle Gewalt“ (Beratungsstellen-Liste mit Sprechzeiten  - siehe folgende Seite).
  • Stelle sicher, dass sich die/der Betroffene nicht ausgrenzt oder bestraft fühlt.
  • Erkenne und akzeptiere deine eigenen Grenzen und Möglichkeiten.

Verhalten bei vermuteter Täterschaft

Wenn du die Vermutung hast, dass ein Mitglied eures Teams eine Grenzverletzung begeht oder sexuelle Gewalt gegenüber den zu betreuenden Kindern oder Jugendlichen ausübt, beachte bitte folgende Schritte:

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