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Diese sozialwissenschaftliche Definition bezieht sich auf alle Minderjährigen. Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. Sie sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind damit einverstanden wäre.

Sexualisierte Gewalt ist eine individuelle, alters- und geschlechtsabhängige Grenzverletzung und meint jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind oder einem/einer Jugendlichen entweder gegen dessen/deren Willen vorgenommen wird oder der das Kind oder der/die Jugendliche aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Sexuelle Gewalt geschieht in einem Macht- und Abhängigkeitsverhältnis zwischen Erwachsenen oder auch älteren Jugendlichen und Kindern. Dabei nutzen die Älteren, Stärkeren ihre Macht gegenüber den Jüngeren, Schwächeren für die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse aus. Es gibt viele verschiedene Formen von sexualisierter Gewalt. Nicht alle Formen beinhalten Körperkontakt. Es wird unterschieden zwischen sexualisierter Gewalt

  • ohne Körperkontakt (z. B. anzügliche Witze)
  • mit geringem Körperkontakt (z. B. Brust anfassen)
  • mit intensivem Körperkontakt (z. B. Anfassen von Genitalien)
  • mit sehr intensivem Körperkontakt (z. B. Vergewaltigung)

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Fachpraxis und Wissenschaft sprechen häufig von „sexueller Gewalt an Kindern bzw. Jugendlichen“. Diese Formulierung stellt heraus, dass es sich um Gewalt handelt, die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird. Der ebenfalls verwendete Begriff „sexualisierte Gewalt“ geht noch einen Schritt weiter und verdeutlicht, dass bei den Taten Sexualität funktionalisiert, also benutzt wird, um Gewalt auszuüben.

Zusätzlich wird in Deutschland der Begriff „sexueller Missbrauch“ in der breiten Öffentlichkeit, in den Medien und von vielen Betroffenen verwendet. Auch das Strafgesetzbuch spricht von sexuellem Missbrauch, meint aber anders als der allgemeine Sprachgebrauch damit nur die strafbaren Formen sexueller Gewalt.

Die polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2019 führte 15.936 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch auf, wobei von einer hohen Dunkelziffer (ca. 10–20-fach) ausgegangen werden kann. Die Täter:innen können allen Altersgruppen angehören, sind zu ca. 80 % männlich und zu ca. 2/3 aus dem bekannten Umfeld. Die Opfer sind Kinder und Jugendliche jeden Alters, am häufigsten Mädchen zwischen 6 und 12 Jahren.

Wo Missbrauch beginnt

Die Handlungen, die als sexuelle Gewalt oder Missbrauch bezeichnet werden, weisen eine große Bandbreite auf. Nicht jede sexuelle Gewalt ist strafbar, aber jede sexuelle Gewalt verletzt Mädchen und Jungen.

Sexuelle Gewalt beginnt bei sexuellen Übergriffen wie verbaler Belästigung, voyeuristischem Taxieren des kindlichen Körpers, aber auch flüchtigen Berührungen des Genitalbereichs oder der Brust über der Kleidung. Passiert die Berührung aus Versehen, spricht man nur von einer Grenzverletzung, die mit einer Entschuldigung aus der Welt geschafft werden kann.

Um strafbaren Missbrauch handelt es sich, wenn sexuelle Handlungen am Körper des Kindes stattfinden oder der Erwachsene bzw. Jugendliche sich entsprechend anfassen lässt, z.B. die Genitalien des Kindes manipuliert, ihm Zungenküsse gibt, sich vom Kind befriedigen lässt. Zu den schweren Formen zählen Vergewaltigungen aller Art: vaginal, oral, anal. Es gibt auch Missbrauchshandlungen, die den Körper des Kindes nicht direkt einbeziehen, z.B. wenn jemand vor einem Kind masturbiert, sich exhibitioniert, dem Kind gezielt pornografische Darstellungen zeigt oder es zu sexuellen Handlungen an sich selbst - beispielsweise auch vor der Webcam - auffordert.

Differenzierung der Sexuellen Gewalt:

grenzverletzend

übergriffig

nötigend/missbrauchend

  • ohne Absicht
  • aus Unwissenheit
  • keine Wahrnehmung von Schamgrenzen
  • nicht erotisch intendiert
  • absichtlich
  • planvolles Handeln
  • Missachtung von Schamgrenzen
  • erotisch intendiert
  • wie bei Übergriff
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach StGB

Wer sind potentielle Opfer?

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