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Sexuelle Gewalt beginnt bei sexuellen Übergriffen wie verbaler Belästigung (z.B. anzüglicher Witz), voyeuristischem Taxieren des kindlichen Körpers, erzwungenes Nacktbaden, aber auch flüchtigen Berührungen des Genitalbereichs oder der Brust über der Kleidung. Passiert die Berührung aus Versehen, spricht man nur von einer Grenzverletzung, die mit einer Entschuldigung aus der Welt geschafft werden kann.
Um strafbaren Missbrauch handelt es sich, wenn sexuelle Handlungen am Körper des Kindes stattfinden oder der Erwachsene bzw. Jugendliche Täter sich entsprechend anfassen lässt, z.B. die Genitalien des Kindes manipuliert, ihm Zungenküsse gibt, sich vom Kind befriedigen lässt, Anfassen von Genitalien. Zu den schweren Formen zählen Vergewaltigungen aller Art: vaginal, oral, anal. Es gibt auch Missbrauchshandlungen, die den Körper des Kindes nicht direkt einbeziehen, z.B. wenn jemand vor einem Kind masturbiert, sich exhibitioniert , oder dem Kind gezielt pornografische Darstellungen zeigt oder es zu sexuellen Handlungen an sich selbst - beispielsweise auch vor der Webcam - auffordert.
Differenzierung der Sexuellen Gewalt:
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