Die Lajulei setzt sich aus dem/der Landesjugendleiter:in, seinem/r Stellvertreter:in, dem/r Schatzmeister:in, dem/r Landeskinderbeauftragten und bis zu drei weiteren Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder der Lajulei werden alle zwei Jahre von der Jugendvertreterversammlung Jugendvertreter:innenversammlung gewählt. Die Naturschutzjugend wird durch den/r Landesjugendleiter:in und seinen seinem/r Stellvertreter:in nach außen vertreten.
Aufgabe der Landesjugendleitung ist es, die Beschlüsse der Jugendvertreter:innenversammlung auszuführen, die Tätigkeit der Naturschutzjugend mit dem Jugendbüro und den Gremien des LBV zu koordinieren und die einzelnen Gruppierungen der NAJU bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Weiterhin leistet sie überregionale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, führen landesweite Kampagnen und Aktionen zu Naturschutzthemen durch, stellen Kontakte zu anderen Naturschutzjugendverbänden auf nationaler und internationaler Ebene her und vieles mehr.
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