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1 V. Djordjevic, T. Kreutzer, E. R. Lautsch, P. Otto, D. Pachali, M. Spielkamp, J. H. Weitzmann: Spielregeln im Internet 2 –
Durchblicken im Rechte-Dschungel. Klicksafe, 1. Auflage, Dezember 2012, Seite 7

2 Andreas Kalt, „Quellen korrekt angeben“, https://herr-kalt.de/arbeitsmethoden/quellen-korrekt-angeben, 08.06.2021

Messenger Apps

Messenger liegen voll im Trend, und so erscheint es nur zeitgemäß, diese Art der Kommunikation mit Jugendlichen zu nutzen. Die Registrierung bei diesen Social Media-Angeboten ist in der Regel kostenlos. Ist der Account erstmal angelegt, können unkompliziert Texte, Sprachnachrichten, Bilder und Videos gepostet oder andere Apps auf dem Smartphone installiert werden. Dafür gibt man aber bewusst oder unbewusst eine Vielzahl an Daten preis: Beim Posten von Fotos können Standortdaten übermittelt werden und durch Kommentare oder geteilte Inhalte werden Vorlieben sichtbar. Aber was passiert mit Nutzerdaten? Die derzeit beliebtesten Social Media-Angebote bei Kindern und Jugendlichen werden von gewinnorientiert arbeitenden Unternehmen aus der Privatwirtschaft betrieben.
Messenger sind auch nicht für jedes Alter geeignet. So ist die Nutzung beliebter Dienste mit Altersbeschränkungen durch die Anbieter verbunden (meist ab 13 Jahre und älter). Somit eignen sich die Dienste nur zur Kommunikation mit den Eltern oder in Jugendgruppen, deren Mitglieder alle älter als 13 Jahre sind.

Note

Wenn der Kontakt bezüglich Terminabsprachen oder Koordination von Projekten zu einer Gruppe Jugendlicher vorrangig mittels eines Messengers erfolgt, einzelne Jugendliche den von den meisten gewählten Dienst aber nicht nutzen möchten oder von Seiten ihrer Erziehungsberechtigten nicht nutzen dürfen, werden diese von der Kommunikation ausgeschlossen.

Jegliche Nutzung sollte intensiv abgewogen und ihr Einsatz im Verhältnis zur beabsichtigten Wirkung geprüft werden. Beachte dabei bitte Folgendes:

  • Betreuer dürfen Jugendliche nicht zur Registrierung eines Online-Dienstes auffordern und sollten immer alternative Kontaktmöglichkeiten und auch verschiedene Messenger-Dienste anbieten.
  • Veranstaltungsinformationen und allgemeine Termine können vermittelt werden, sensible Informationen und Gespräche jedoch nicht.
  • Nie ungefragt eine Person einer Netzwerk-Gruppe zufügen.

Da sich die Entwicklung der Online-Dienste im stetigen Wandel befindet, ist es manchmal gar nicht so einfach, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Fragt da am besten die Jugendlichen – die sind auf dem Laufenden und wissen, was in oder out ist. Einen Überblick über die Nutzungsvorlieben junger Menschen bietet auch die jährlich erscheinende JIM-Studie („Jugend, Informationen, (Multi-)Media. Basisstudie zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger in Deutschland“).

Warning

Einer der meist genutzten Messenger - WhatsApp - eignet sich nicht für die Jugendarbeit! Der Dienst liest sämtliche Kontaktdaten aus den Adressbüchern der Nutzer*innen aus und gibt diese Daten dann z. B. an Facebook weiter. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es zudem kritisch zu betrachten, dass WhatsApp Daten außerhalb der Europäischen Union in die USA übermittelt.

Empfehlenswert für die Arbeit mit Jugendlichen ist die Messenger App Threema, die voll auf Sicherheit setzt. Über den werbefreien Dienst Threema mit Sitz in der Schweiz können Texte, Sprachnachrichten, Bilder und Videos verschickt werden. Threema kann anonym genutzt werden, es ist keine Verknüpfung mit der eigenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse nötig. Die Datenübertragung erfolgt end-to-end-verschlüsselt. Solange Threema anonym und ohne Synchronisation des Adressbuchs benutzt wird, dürfen Kinder unter 16 Jahren auch ohne die Zustimmung der Eltern Threema benutzen. Mit der Synchronisation des Adressbuches geht es ohne die Zustimmung der Eltern erst ab 16 Jahren. Threema muss einmalig kostenpflichtig (ca. 3.- €) heruntergeladen werden. Weitere Kosten entstehen mit der Nutzung nicht.

Eine häufige Verwendung bei der NAJU, findet auch der Messenger Signal.

Quellangaben

Angerstein, Miriam (2015), Bilder im Internet: Darauf müssen Sie achten, https://medienkompass.de/bilder-im-internet-rechtslage/, 08.06.2021

1 V. Djordjevic, T. Kreutzer, E. R. Lautsch, P. Otto, D. Pachali, M. Spielkamp, J. H. Weitzmann: Spielregeln im Internet 2 – Durchblicken im Rechte-Dschungel. Klicksafe, 1. Auflage, Dezember 2012, Seite 7

2 Andreas Kalt, „Quellen korrekt angeben“, https://herr-kalt.de/arbeitsmethoden/quellen-korrekt-angeben, 08.06.2021

M. Schubert, M. Ebell, S. Müller (2019), Datenschutz in der Jugendarbeit, www.datenschutz-jugendarbeit.de/ressourcen/DSGVO_Handbuch_FJB_2019.pdf, 08.06.2021

Steppich, Günther (2015), Was man über WhatsApp wissen sollte, https://www.medien-sicher.de/2015/04/wichtige-fakten-zu-whatsapp/, 08.06.2021


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