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Aus Gründen der Prävention wird sich auf den folgenden Seiten mit der Kindeswohlgefährdung, sexualisierter Gewalt/sexueller Missbrauch tiefergehender befasst.
Rahmenbedingungen die Tätern mehr oder weniger Missbrauchsmöglichkeiten bieten
Die Aktivitäten und Veranstaltungen der NAJU sollten für Kinder und Jugendliche sicher sein. Die Möglichkeiten, Beziehungen zu knüpfen und Vertrauen aufzubauen, können jedoch auch missbraucht werden. So gibt es innerhalb der Jugendarbeit des Verbandes Rahmenbedingungen und Situationen, die Tätern mehr oder weniger Missbrauchsmöglichkeiten bieten. Folgende Kriterien können als Anhaltspunkte dienen, um das Gefährdungspotential abzuwägen.
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Es besteht zwischen Gruppenleitung und Teilnehmenden keinerlei Machtverhältnis.
Zwischen der Gruppenleitung und den Teilnehmenden besteht nur ein geringer Altersunterschied.
Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen haben:
- ein höheres Alter
- keine physischen und psychischen Beeinträchtigungen
- kein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zum Betreuer
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Zwischen der Gruppenleitung und den Teilnehmenden besteht ein Machtverhältnis.
Der Altersunterschied zwischen Gruppenleitung und Teilnehmenden ist hoch.
Die Teilnehmenden sind Kinder oder junge Jugendliche.
Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen haben:
- physische und/oder psychische Beeinträchtigungen
- ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zum Betreuer
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Inten-
sität
Die Tätigkeit:
- wird immer im Team gemeinsam mit anderen Ehren- oder Hauptamtlichen wahrgenommen.
- ist mit/in einer Gruppe (z. B. klassisch die Gruppenstunde).
- hat einen geringen Grad an Intimität.
- wirkt nicht in die Privatsphäre der Kinder oder Jugendlichen.
Der Ort der Tätigkeit ist von außen einsehbar und/oder für viele zugänglich (z. B. Jugendtreff).
Die Tätigkeit:
- wird einzeln oder häufig alleine wahrgenommen.
- bezieht sich nur auf ein/en einzelnes/n Kind/Jugendlichen (z. B. eine frühmorgendliche Vogelexkursion zu zweit).
- hat einen hohen Grad an Intimität (z. B. Duschaufsicht) und
- wirkt in die Privatsphäre der Kinder oder Jugendlichen (z. B. Beratung über persönliche Verhältnisse).
Der Ort der Tätigkeit ist vor öffentlichen Einblicken geschützt oder ein abgeschlossener Bereich (z. B. Wohnung).
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Die Tätigkeit ist einmalig, punktuell oder nur gelegentlich.
Die Betreuten wechseln häufig und die Tätigkeit bezieht sich dadurch immer auf andere Kinder und Jugendliche (z. B. Beratungsangebot).
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Die einmalige Tätigkeit dauert länger (z. B. Betreuung im Ferienlager).
Die Tätigkeit findet über einen längeren Zeitraum regelmäßig (z. B. wöchentliche Gruppenstunde) oder innerhalb einer gewissen Zeit häufig statt.
Zumindest für eine gewisse Dauer führt die Tätigkeit/Anwesenheit immer wieder zum Kontakt mit den selben Kindern und Jugendlichen (z. B. Verkäufer am Kiosk der Jugendherberge).
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räventive Maßnahmen innerhalb der NAJU
Um mögliche Täter bereits im Vorfeld abzuschrecken bzw. ihre Absichten zu erschweren und zu verhindern, ist es notwendig, dass der gesamte Verband nicht die Augen vor der unangenehmen Problematik „Sexualisierter Gewalt“ verschließt. Die NAJU/Der LBV und deren ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung bewusst und deshalb wurden/werden folgende präventive Maßnahmen in die Verbandsstruktur aufgenommen:
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