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Erstattung von Verdienstausfall durch den Bayerischen Jugendring (BJR)
Gefördert werden kann der bei einer ganztägigen einer ganztägigen oder auch stundenweisen Freistellung durch den Arbeitgeber entstandene Verdienstausfall. Eine Erstattung erfolgt in Höhe des Bruttogehalts und nur bei:
- der Teilnahme an Fortbildung-Maßnahmen von ehrenamtlichen Jugendleitern
- der Leitung von Maßnahmen zur Ausbildung von ehrenamtlichen Jugendleitern
- die Teilnahme als ehrenamtlicher Funktionsträger an Veranstaltungen von Jugendorganisationen, die mittelbar oder unmittelbar der Vorbereitung von Maßnahmen der Fortbildung für die Tätigkeit in der Jugendarbeit dienen
Ist der Antragsteller selbstständig tätig, so erfolgt die Erstattung des Verdienstausfalls auf der Grundlage der nachgewiesenen Einnahmen, die er allein aufgrund eigener Arbeitsleistung im Vorjahr (bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr) durchschnittlich pro Arbeitstag erzielt hat.
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