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Ein Gruppenleiter kann die Aufsichtspflicht nur durch einen Vertrag mit den Eltern übernehmen. Ohne die Zustimmung der Eltern dürfen Gruppenleiter und Vereine keine Kinder betreuen. Ein solcher Vertrag ist fast immer zeitlich befristet, z. B. für die Dauer einer Gruppenstunde oder einer Ferienfreizeit. Wichtig ist, dass der Gruppenleiter nicht die ganze elterliche Sorge übernimmt, sondern immer nur die Beaufsichtigung des Minderjährigen und seines mitgebrachten Eigentums. Er darf allerdings auch erzieherisch tätig werden, soweit es die Aufsichtspflicht erforderlich macht, d. h. wenn er eingreifen muss, um z. B. ein Verbot durchzusetzen. Der Betreuer darf dabei nicht gegen Gesetz und gute Sitten verstoßen und sollte nie gegen den tatsächlichen bzw. vermuteten erzieherischen Willen der Eltern handeln.
Wichtige Daten eines Anmeldezettels
Vor dem Ausüben der Aufsichtspflicht sollte sich der Gruppenleiter umfassend bei den Eltern informieren. Er muss wissen, welche Krankheiten und Allergien die Kinder und Jugendlichen haben, ob sie regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, welche Fähigkeiten sie für besondere Aktivitäten mitbringen, z.B. Schwimmkenntnisse, und was die Eltern ihnen nicht erlauben. Für diese Information sollte der Gruppenleiter einen Anmeldezettel erstellen und diesen von den Eltern ausfüllen und unterschreiben lassen. Eine weitere nützliche Angabe ist die Handynummer der Eltern, unter der sie während der Veranstaltung zu erreichen sind. Bei Ferienfreizeiten oder Auslandsfahrten sollte zusätzlich die Zustimmung zu einem Arztbesuch, bestehender Impfschutz und die Blutgruppe in die Einverständniserklärung mit aufgenommen werden. Nehmen Kinder regelmäßig Medikamente ein, kommt evtl. noch die Erlaubnis zur Verabreichung dieser hinzu.
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Gruppenleiter geben den Teilnehmern grundsätzlich keine Medikamente. Außer es liegt dafür eine schriftliche Erlaubnis und detaillierte Information der Eltern vor. |
Im Gegenzug müssen aber auch die Eltern umfassend über die Aktivitäten informiert werden, damit sie wissen, unter welchen Bedingungen sie die Aufsichtspflicht übertragen. Das kann auf dem Anmeldezettel oder einer separaten Programm-Info erfolgen. Die Eltern sollten dabei über Veranstaltungsort und -dauer, Beginn und Ende, geplante Aktivitäten, benötigte Ausrüstung sowie Name und Not-Telefon der Gruppenleitung benachrichtigt werden.
Es folgt ein Musterbeispiel für einen Anmeldezettel (PDF Download hier):
Aufsichtspflicht ohne Vertrag - neuer Teilnehmer erscheint unangemeldet
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