...
Zusätzlich gilt es, Urheberrechte im Blick zu behalten. Diese werden immer dann relevant, wenn ein Werk veröffentlicht wird (Mitgliederzeitung, Internet. ...). Urheberrechte gelten auch beim Nutzen fremder Werke, unabhängig davon, ob es mit Gewinnabsicht oder ohne gemacht wird (siehe dazu auch: Freie Inhalte nutzen - Open Content). Explizite Regelungen finden sich in § 22-24 des „Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“ (KUG). Daneben ist das Recht am eigenen Bild ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, das durch Art. 1 und 2 Grundgesetz (GG) hergeleitet und durch die Rechtsprechung konkretisiert wird.
...