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Note

Von der Haftpflichtversicherung ausgenommen sind die Haftungen des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs auf dem direkten Weg zu oder von oder während einer LBV-Veranstaltung und bei Erfüllung vereinsmäßiger Pflichten/Aufgaben bzw. bei sonstiger ehrenamtlicher Betätigung für den LBV verursacht werden.

Absatzueberschrift

Haftpflicht- und Unfallversicherung bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen (z. B. Kindergruppennachmittage)

Mitversichert sind die gesetzlichen Haftungen der im Auftrag des LBV tätigen Personen (als Helfer, Betreuer oder Aufsichtsperson) bei der Durchführung von Betreuungsmaßnahmen wie LBV-Kindergruppennachmittagen, Spielaktionen, Ausflügen, Kajak-, Kanu-, Floßfahren, Rudern, Tauchen, Segeln, Schwimmen, Canyoning, Klettern, Bergsteigen, Bergwandern, Reiten, kleinere Höhlenbegehungen und sonstige Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Jugendarbeit des LBV stehen. Ebenso die Verwendung von einem Floß mit Segel und Surfbrettern ist im Haftpflichtversicherungsvertrag mit eingeschlossen. Bei jeder Veranstaltung mit Kindern oder Jugendlichen sollten die Aufsichtspersonen die Kinder/Jugendlichen jedoch ihrem Alter entsprechend belehren und warnen. Mitversichert ist auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht der betreuten Kinder und Jugendlichen. Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen eigenen oder fremden Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Privat-Haftpflichtversicherung), so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.

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