Auszug aus dem umfangreichen Haftpflicht- und Unfallversicherungsvertrag des LBV: Haftpflichtversichert sind alle freiwilligen Helfer (Mitglieder/Nichtmitglieder, Erwachsene, Kinder) bei LBV-Veranstaltungen und bei Erfüllung vereinsmäßiger Pflichten/Aufgaben bzw. bei sonstiger ehrenamtlicher Betätigung für den LBV (auch Aufsichtspersonen/Betreuer/Helfer bei Veranstaltungen mit Kindern/Jugendlichen). Unfallversichert sind alle freiwilligen Helfer (Mitglieder/Nichtmitglieder, Erwachsene/Kinder) gegen die Folgen aller Unfälle auf dem direkten Weg zu und von sowie während LBV-Veranstaltungen und bei Erfüllung vereinsmäßiger Pflichten/Aufgaben bzw. bei sonstiger ehrenamtlicher Betätigung für den LBV (auch Aufsichtspersonen/Betreuer/Helfer bei Veranstaltungen mit Kindern/Jugendlichen).
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Haftpflicht- und Unfallversicherung bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen (z. B. Kindergruppennachmittage)
Mitversichert sind die gesetzlichen Haftungen der im Auftrag des LBV tätigen Personen (als Helfer, Betreuer oder Aufsichtsperson) bei der Durchführung von Betreuungsmaßnahmen wie LBV-Kindergruppennachmittagen, Spielaktionen, Ausflügen, Kajak-, Kanu-, Floßfahren, Rudern, Tauchen, Segeln, Schwimmen, Canyoning, Klettern, Bergsteigen, Bergwandern, Reiten, kleinere Höhlenbegehungen und sonstige Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Jugendarbeit des LBV stehen. Ebenso die Verwendung von einem Floß mit Segel und Surfbrettern ist im Haftpflichtversicherungsvertrag mit eingeschlossen. Bei jeder Veranstaltung mit Kindern oder Jugendlichen sollten die Aufsichtspersonen die Kinder/Jugendlichen jedoch ihrem Alter entsprechend belehren und warnen. Mitversichert ist auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht der betreuten Kinder und Jugendlichen. Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen eigenen oder fremden Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Privat-Haftpflichtversicherung), so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
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