...
1. Wenn die abgebildeten Personen bloßes Beiwerk auf dem Bild darstellen; d. h. die Person spielt auf dem Foto nur eine völlig untergeordnete Rolle. Dies ist z. B. bei Fotos von Gebäuden der Fall, auf dem auch eine oder mehrere Personen abgebildet sind, die aber eben nicht das Motiv des Fotos ausmachen.
2. Bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen, wenn auf dem Bild nicht ein einzelner Besucher ist, sondern ein Eindruck von der Veranstaltung erzeugt wird (z. B. Massenveranstaltungen, Publikum bei Konzerten, nicht aber zufälliges Zusammenkommen mehrerer Personen).
...