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Joggen und Spielen: Sofern keine gesonderten Verbote wie in Schutzgebieten vorliegen, darf im Wald in der Regel auch querfeldein gejoggt und auf Waldlichtungen z. B. Ball gespielt werden.
Tipnote |
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Die NAJU empfiehlt jedoch, beim Laufen meistens auf den Wegen zu bleiben, um die Tiere im Wald möglichst wenig zu stören und die eigene Verletzungsgefahr zu minimieren. |
Musik oder Lärm: In Schutzgebieten ist von allen Ruhestörungen abzusehen, die Wildtiere, aber auch andere Waldbesucher stören könnten. Die waldtypische Geräuschkulisse, wie z. B. Vogelstimmen und Spechtgeklopfe, ist im Übrigen ein unvergleichlicher Genuss und ideal zur Entspannung.
Organisierte Sportaktivitäten: Für Sportveranstaltungen sind Genehmigungen bei den Forstbehörden und/oder den Waldbesitzern einzuholen. In Schutzgebieten sind sie in der Regel untersagt.
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Hunde ausführen: Auch Hunde, die „aufs Wort“ gehorchen und nie einem Wildtier hinterherjagen würden, müssen in einigen Bundesländern im Wald an der Leine geführt werden. In Bayern können Hunde im Wald auch ohne Leine ausgeführt werden, müssen sich jedoch im Wirkungsbereich des Besitzers befinden.
Tipnote |
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Die NAJU empfiehlt daher, Hunde, die bei Gruppenstunden mitlaufen, an der Leine zu führen. |
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