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Mit deiner NAJU-Gruppe kannst du auch Veranstaltungen durchführen, die einen Gewinn versprechen: Flohmärkte, Feiern aller Art, Infostände (an denen gegen Spende Infomaterial vergeben wird), Tombolas, Mitmachstände, Straßentheater u.v.m. Sicher lassen sich hierfür auch die Eltern begeistern, die solche Aktionen dann mit unterstützen können.

Warningnote

Interne Veranstaltungen sind steuerfrei. Von den Einkünften bei Veranstaltungen mit Fremdbesuchern muss entsprechend Umsatzsteuer bezahlt werden (z.B. Lebensmittelverkauf 7 %). Die Berechnung der Umsatzsteuer nehmen für euch die Mitarbeiter der LBV Landesgeschäftsstelle in Hilpoltstein vor.

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Bitte per Email oder telefonisch den NAJU-Mitarbeitern in der Landesgeschäftsstelle mitteilen, ob eine Barkasse oder ein eigenes Konto gewünscht wird. Die Entscheidung für die Wahl der Art der Geldverwaltung (Barkasse, eigenes Konto oder über Kostenstelle auf einem Konto der LBV-Kreisgruppe/Geschäftsstelle) wird dann nach einem Beratungsgespräch durch die NAJUMitarbeiter individuell entschieden. Die notwendigen Vollmachten und Kassenunterlagen werden umgehend zugesendet.

Note

Damit Jugendgelder auch weiterhin in der Jugendarbeit des LBV Verwendung finden, werden bei der Auflösung einer Kinder- oder Jugendgruppe vorhandene Barkassen/Konten storniert und der Geldbestand dem NAJULandeshaushalt beigefügt.

Buchführung - Abrechnen von Einnahmen und Ausgaben

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1x im Jahr muss die Barkasse bzw. das Konto auf den Formblättern „Jahresabrechnung“ abgerechnet und mit allen Belegen und Quittungen bis zum 31. Januar an die NAJU in die Landesgeschäftsstelle gesendet werden.

Note

Keine Ausgabe ohne Quittung/Beleg! Ein Zettel mit einer selbst vermerkten Summe gilt im Sinne einer ordnungsgemäßen Buchführung nicht als Beleg!


Sonderfall:

Einnahmen aus Bewirtung und Verkäufen an Basaren etc. Wenn die NAJU-Gruppe Einnahmen z. B. aus größeren Festen oder Basarverkäufen hat, dann dürfen diese nicht einfach als Spenden verbucht werden!

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Werden zur inhaltlichen Gestaltung und Durchführung der Gruppenstunden von den Finanzmitteln der NAJU-Gruppe Bücher, Werkzeuge, Geräte etc. angeschafft, müssen diese in einer Inventarliste aufgeführt werden. Diese Gegenstände sind Eigentum der NAJU und können so z.B. bei einem Wechsel der Gruppenleitung an die Nachfolger übergeben werden oder bei Auflösung der Gruppe anderen NAJU-Gruppen zur Verfügung gestellt werden. Eine einfache Liste mit folgendem Inhalt reicht zum Inventarisieren aus:

Nr.Beschreibung der Waregekauft beiamWert in €





















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