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„Wenn die Sahne zum Problem wird!“ – Belehrungspflicht zum Infektionsschutz nach § 43 IfSG

Hier die pdf "Zeitungsartikel Lebensmittelhygiene" noch einfügen

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Alle Aktiven der NAJU sollten sich im Klaren darüber sein, dass, wenn auf ihren Veranstaltungen Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, sie gesetzlich einer besonderen zivilrechtlichen Haftung und einer strafrechtlichen Verantwortung unterliegen. Werden alle Hygienevorgaben umgesetzt, sind sämtliche Beteiligte, Verantwortliche und Teilnehmer/innen „auf der sicheren Seite“ … und alle bleiben gesund und munter!

Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln des Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (evtl. Logo Ministerium

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Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen

 

Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaß-nahmen beachtet werden?

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