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Gerade auf mehrtägigen Ferienfreizeiten zeigt sich häufig das gesamte Ausmaß von Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen, die vorher (z.B. bei Gruppenstundentreffen) nicht auffielen. Dort besteht meist mehr Freiraum, in dem ein besonderes Verhalten auffällt, oder es gibt erstmalig ein gemeinsames Umziehen oder Duschen, sodass Misshandlungen sichtbar werden können. Also, bei Verdachtsmomenten nicht wegsehen, sondern im Interesse des Kindes bei anderen Gruppenleitern, hauptamtlichen NAJU-Mitarbeitern oder Fachpersonal in Beratungsstellen Hilfe und Rat einholen.

Aus Gründen der Prävention wird sich auf den folgenden Seiten mit der Kindeswohlgefährdung, sexuelle Gewalt/sexueller Missbrauch tiefergehender befasst.

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Täter und Täterinnen bereiten ihre Tat gezielt vor. Es wird sogar im Vorfeld meist über einen längeren Zeitraum eine Beziehung zu den Opfern aufgebaut, bevor es zu ersten sexuellen Übergriffen kommt. Da Täter und Täterinnen so eine Vertrauensbasis zu dem Opfer, dessen Eltern und auch im Bekannten- oder Freundeskreis aufgebaut haben, sind Drohungen und körperliche Gewalt oftmals nicht nötig, um ein Schweigen der Opfer zu erreichen. Durch das Eindringen in das soziale Umfeld der Opfer und die dortige Integration wird es dem missbrauchten Kind oder Jugendlichen zusätzlich erschwert, den Missbrauch offen zu legen. Täter und Täterinnen erschaffen oftmals auch Situationen, in denen sie mit ihrem Opfer allein sein können, dabei wird der Widerstand gegenüber sexuellen Handlungen mittels emotionaler Zuwendung, Geld oder Geschenken unterbunden und das „Mit-Schuld-sein-denken“ der Opfer zusätzlich verstärkt. So ist es auch nicht verwunderlich, dass laut Täter und Täterin immer das Opfer die Schuld trägt, da es z. B. provokant angezogen war. Je mehr die Schuldgefühle verstärkt werden, desto weniger besteht Gefahr, dass das Opfer den Missbrauch offen legt. Des Weiteren kommt es zu einer Verschiebung des Grenzbewusstseins der Opfer und der Umgebung durch den Täter oder die Täterin, die meist besonders körperlich betont sind. Es wird z.B. versucht, körperliche Zärtlichkeiten einzuführen, die normalerweise nicht als angemessen empfunden werden. Den Kontakt zu Täter oder Täterin brechen besonders selbstbewusste Kinder und Jugendliche ab - jedoch auf ihre eigenen Kosten, da sie z. B. ihren Lieblingssport oder die Gruppenmitgliedschaft aufgeben müssen.

Täter und Täterinnen sind schwer zu erkennen. Verraten können sie sich u. a. durch permanente Missachtung der Grenzen von Kindern und Jugendlichen, gezielte Isolation eines Kindes, Erzählen von unangemessenen sexistischen Witzen oder die Herstellung von sexualisierten Situationen.

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  • Die ablehnende Haltung zu sexueller Gewalt wird in der NAJU-Jugendordnung verankert.
  • Eine verbandsinterne Vertrauensperson wird als Ansprechpartner für Verdachts- und Missbrauchsfälle ausgebildetausgebildet (Kontakt: vertrauensperson@lbv.de).
  • Ein Kriseninterventionsteam wird gebildet, das bei Fällen sexueller Gewalt innerhalb des Verbandes die Arbeit aufnimmt und entsprechend interveniert.
  • Die NAJU arbeitet eng mit der Fachberatungsstelle „Wirbelwind“ zusammen. Alle Rat und Hilfe suchenden Kinder, Eltern und Betreuer finden dort ein offenes Ohr und eine kompetente persönliche Beratung (Kontakt: 0841/17353).
  • Das Thema Prävention sexueller Gewalt wurde in die Ausbildung der Gruppenleiter und Freizeitenbetreuer integriert.
  • Die direkte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird nur den Personen erlaubt, die die Ehrenerklärung (siehe unten) der NAJU zum Thema Sexuelle Gewalt unterzeichnet haben.
  • Alle hauptamtlichen Mitarbeiter, die im Bereich der Jugendarbeit für die NAJU und den LBV tätig sind, müssen einem Mitarbeiter der Personalabteilung ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen.
  • Das neue Bundeskinderschutzgesetz verlangt, dass auch ehrenamtliche Aktive der Jugendarbeit unter bestimmten Rahmenbedingungen ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen müssen (siehe unten).

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Wie und wo beantrage ich das eFZ?

Die Kosten fürs Ausstellen des erweiterten Führungszeugnisses belaufen sich in der Regel auf 13,- €. Diese Gebühren fallen nicht an, wenn eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit die Ausstellung erforderlich macht.

Deshalb bitte folgendermaßen vorgehen:

Zeichnet sich ab, dass jemand regelmäßig eine Gruppenstunde leitet/mitbetreut, dann sende bitte von der Person folgende Daten: Vor- und Zuname, Postanschrift und Geburtsdatum an: r-adam@lbv.de oder Landesbund für Vogelschutz, Frau Adam

iris.kirschke@lbv oder Naturschutzjugend im LBV, Frau Kirschke, Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein. Bei Betreuern von NAJU-Veranstaltungen mit Übernachtung gehst du bitte genauso vor. Bitte daran denken, dass dies rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (ca. 4 Wochen) geschieht. Frau Adam Kirschke sendet dann per Post eine Aufforderung zur Erbringung eines eFZ. Die Aufforderung zusammen mit dem Pass/Ausweis am Bürgeramt vorlegen. Dieses stellt dann kostenlos ein eFZ aus. Das eFZ dann per Post mit der Aufschrift „vertraulich“ an den stellvertretenden LBV-Geschäftsführer Helmut Berandie NAJU Geschäftsführerin Alexandra Prinz, Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein schicken. Es wird nur von Herrn Beran Frau Prinz eingesehen und umgehend zurückgesendet.

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  • Behandle das Gespräch vertraulich. Erzähle nur denjenigen davon, bei denen es wichtig ist.
  • Fälle keine Entscheidungen über den Kopf der/des Betroffenen hinweg. Stimme das weitere Vorgehen mit der/dem Betroffenen ab.
  • Protokolliere Aussagen und Situationen des Gesprächs. Vermeide dabei eigene Interpretationen.
  • Berichte der erwachsenen Vertrauensperson innerhalb deines Verbandes (vertrauensperson@lbv.de) oder einer Beratungsstelle zum Thema „sexuelle Gewalt“ (siehe siehe folgende Seite oder Spezialberatungsstellen zum Thema „sexuelle Gewalt“ und ihre Sprechzeiten)
  • Stelle sicher, dass sich die/der Betroffene nicht ausgrenzt oder bestraft fühlt.
  • Erkenne und akzeptiere deine eigenen Grenzen und Möglichkeiten.

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  • Ruhe bewahren!
  • Analyse: Woher kommt die Vermutung?
  • Beobachtungen dokumentieren
  • Auf keinen Fall versuchen, den Verdächtigen zur Rede zu stellen.
  • Bespreche das weitere Vorgehen mit deinem Verbands- bzw. Jugendbildungsreferenten oder der Fachberatungsstelle „Wirbelwind Ingolstadt e.V.“ mit der die NAJU beim Thema „Sexualisierte Gewalt“ zusammenarbeitet.

Einige Passagen zum Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ wurden mit freundlicher Genehmigung aus der Broschüre „Kinder schützen“ des BDKJ und der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e.V. sowie der gleichnamigen Broschüre der BDKJ im Bistum Speyer übernommen.


Note

Erzählt ein Minderjähriger von sexuellen Übergriffen, ist es ist zunächst wichtig zuzuhören. Du musst keine Lösung oder einen Ausweg wissen. Es ist auch nicht deine Aufgabe, die Betroffenen zu therapieren oder Ermittlungen anzustellen. In einem Verdachtsmoment auf sexuellen Missbrauch gilt es Ruhe zu bewahren und fachkundigen Rat zu Hilfe zu nehmen. Auf der folgenden Seite findest du Kontakte zu Spezialberatungsstellen die schnelle und kompetente Beratung anbieten.

Ehrenerklärung

Die Jugendverbandsarbeit lebt durch vertrauensvolle Beziehung von Menschen untereinander. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. Es darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden. Deshalb versichere ich, dass ich nicht wegen eines Delikts im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch verurteilt bin oder ein solches Verfahren gegen mich anhängig ist.

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