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Bei einem Internetauftritt gilt es deshalb zu beachten:

Persönlichkeitsrechte sind zu wahren

Als Gruppenleiter erlangt man Einblicke in das Privatleben der Teilnehmer. Persönliche Daten werden erhoben, charakterliche Eigenschaften der Kinder und Jugendlichen werden in den Gruppenstunden miterlebt und viele Fotos werden geschossen, worauf die Teilnehmer/innen mehr oder weniger gut getroffen sind. Rechtlich gilt: Die Privatsphäre anderer ist zu respektieren! Das heißt, dass im Internet nicht einfach personenbezogene Daten wie Telefonnummern oder Adressen (Datenschutz), Fotos von den Teilnehmer/innen (Recht am eigenen Bild – siehe auch Kap. 11, S. 34 ff) oder Beleidigungen über Personen (Schutz der Ehre) veröffentlicht werden dürfen. Der Grundgedanke lautet, erst fragen und dann veröffentlichen.

Fühlt jemand sein Persönlichkeitsrecht verletzt, indem ungefragt Bilder oder Daten ins Internet gestellt wurden, dann besteht ein rechtlicher Anspruch darauf, dass diese entfernt werden. Es gilt also besondere Vorsicht, da sich das erfahrungsgemäß nicht vollständig rückgängig machen lässt.

Außerdem kann es passieren, dass Nutzungsrechte an Bildern, an die Social-Media-Anbieter übertragen werden. In den Nutzungsbedingungen bei Facebook und Instagram z.B. fehlt eine klare Aussage, zu welchem Zweck die Nutzer Facebook Rechte einräumen. Vom Wortlaut her könnten die Anbieter Inhalte wie Fotos, tatsächlich sehr weitgehend nutzen.

Nutzt also Messanger-Dienste nicht für das Versenden von Fotos an z.B. die Eltern (außer ihr habt vorher abgeklärt, wie die Anbieter mit den Daten verfahren). Geht sparsam mit der Verwendung von Bildern auf eurer Homepage oder in Sozialen Netzwerken um. Veröffentlicht keine Fotos auf denen einzelne Personen erkennbar sind.

Und ein Grundgedanke lautet, erst fragen und dann veröffentlichen. Beim Einholen der Einverständniserklärung zur Bildveröffentlichung, sollte diese den Zweck der Veröffentlichung im Internet abdecken.

Checkliste zu Bildnutzung:

Möchtest du Bilder in Sozialen Netzwerken veröffentlichen, dann solltest du die folgenden Punkte mit ja beantworten können:

  • Wer ist der Urheber?
  • Darf ich das Bild verwenden
  • Muss eine Bildquelle genannt werden?
  • Ist die abgebildete Person mit der Veröffentlichung einverstanden?
  • Sind keine Innenräume oder geschützte Marken auf dem Foto zu sehen (Urheberrecht)?

Urheberrechte bei fremden Inhalten

Ein Fotograf zum Beispiel hat ein Recht darauf (Urheberrecht), dass ein von ihm erzeugtes Foto nicht ohne seine Einwilligung genutzt wird. Aus diesem Grund dürfen bereits im Internet befindliche oder sonst veröffentlichte Fotos nicht ohne eine Nutzungslizenz bzw. eine entsprechende Einwilligung auf die eigene Webseite oder in Publikationen übertragen werden. Bei Missachten droht eine Abmahnung! Es spielt auch keine Rolle, ob man eine „gewerbliche“ oder „nichtgewerbliche“ Webseite betreibt.

Deshalb aufpassen bei: fremden Texten, Gedichten, Anfahrtsskizzen, Cartoons, Grafiken, Logos, Bildern, Liedern und Filmen. Auch die Veröffentlichung einer aus fremden Fotos selbst erstellten Collage oder ein privat zusammengemixtes Musikvideo aus verschiedenen kommerziellen Videos ist nicht erlaubt.

Damit aber noch nicht genug: Das Fotografieren und Veröffentlichen von geschützten Marken, Innenräumen und privatem Eigentum ist ohne Einwilligung ebenfalls nicht gestattet. Auch hier greift das Urheberrechtsgesetz.

Quelle:     https://medienkompass.de/bilder-im-internet-rechtslage/

Wie können fremde Inhalte trotzdem verwendet werden?

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