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  • Ehrenamtlich aktiv bei der NAJU als Gruppen-/AK-Leiter, Seminarbetreuer, Vorstand oder ähnlichem

  • Teilnahme am NAJU-Gruppenleiter-Seminar und am Aufbauseminar mit mind. 34 Zeitstunden (inkl. Praxisbegleitung) mit Inhalten wie: Rollenverständnis, Gruppenleitung, Gruppenprozesse, Methoden/Strukturen der Jugendarbeit, Rechtsfragen, Prävention sexueller Gewalt, Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen …

  • Es können aber auch andere Ausbildungen mit vergleichbaren Inhalten anerkannt werden, wie z. B. die Juleica-Schulungen anderer Jugendverbände oder Kreisjugendringe, eine abgeschlossene Erzieherausbildung, das Vordiplom in den Studiengängen Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie oder Lehramt sowie Ausbildungen zum Übungsleiter, Naturpädagogen etc. Bitte im Vorfeld dazu den zuständigen NAJU-Mitarbeiter im Jugendbüro kontaktieren und über die Anerkennung bereits absolvierter pädagogischer Ausbildungen beraten lassen.

  • Der Antragsteller muss älter als 16 Jahre sein.
  • Hat eine 1. Hilfe-Grundausbildung (9 UE á 45 Min) absolviert, die nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
  • Eine berufliche Ausbildung (z. B. Zwischenprüfung bei Erziehern oder Diplom in Sozialpädagogik), die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann angerechnet werden.

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