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Auch der Natur- und Umweltschutz und die Bildung für eine nachhaltige Entwicklung benötigt benötigen Geld. Am Geldmangel sollte allerdings kein Projekt scheitern, denn mit etwas Phantasie Fantasie lassen sich viele Möglichkeiten fi ndenfinden, Gelder zu akquirieren. Hier einige Beispiele.
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Viele Einrichtungen unterstützen Umweltinitiativen. Daher können NAJU-Gruppen Spenden- oder Geldanträge an Stiftungen, Ministerien, Banken, Geschäfte oder Firmen stellen. Ein Antrag sollte enthalten: Adresse des Ansprechpartners, Vorstellung der Gruppe, Projektideen, Ziele des Projekts Projektes und einen Finanzierungsplan.
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Auf einen formlosen Antrag mit den geplanten Aktivitäten unterstützt die NAJU jede gemeldete Gruppe mit einem jährlichen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird von der Landesjugendleitung festgelegt (im Jahr 2013 lag aktuell beträgt der Zuschuss pro Gruppe bei 100,- €).
Neumitglieder geworben von der NAJU-Kinder-/Jugendgruppe:
Wirbt die NAJU-Gruppe ein neues Mitglied, so kann der erste Jahresbeitrag des geworbenen Mitgliedes vom LBV auf das Kinder-/Jugendgruppenkonto überwiesen werden. Beim Zusenden des Mitgliedsformulars an die Mitgliederverwaltung des LBV muss dabei beachtet werden, dass der Name der NAJU-Gruppe sowie das Gruppenkonto angegeben werden. Nur so kann die Werbung des Neumitglieds auch dem Werber zugeordnet werden. Also, am besten gleich die Gruppenteilnehmer als neue Mitglieder werben und damit ein finanzielles Polster für die zukünftige Arbeit der Kinder-/ Jugendgruppe schaffen.
Kommunale Kommunale Förderung:
Je nach der Finanzlage von Kommunen können Stadt- oder Gemeinderäte die Förderung von Vereinen oder der Jugendarbeit vor Ort beschließen. Ob deine Kommune Jugendarbeit fi nanziell finanziell unterstützt und wie diese Gelder beantragt werden können, darüber können die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen Auskunft geben.
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Da die Naturschutzjugend eine Mitgliedsorganisation des Bayrischen Bayerischen Jugendrings ist, kann der Stadt- oder Kreisjugendring um Unterstützung gebeten werden (z. B. Zuschüsse für Freizeiten, Ausleihen von Spielmaterial, Zelten und Fahrzeugen).
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Der LBV ist ein gemeinnütziger Verein. Somit sind der LBV und alle seine Gruppierungen berechtigt, Spenden zu erhalten. Grundsätzlich ist es aber besser, sich Material schenken zu lassen, auszuleihen oder selber herzustellen statt zu kaufen, denn das ist ökologischer. Da die Sachen für einen guten Zweck sind, lohnt es sich, auch in Geschäften nach Restposten zu fragen.
Oftmals wünscht der Spender über den gespendeten Geldbetrag oder den Wert der Sachspende eine Quittung. Diese Spendenquittung wird von den Mitarbeitern der LBV-Landesgeschäftsstelle ausgestellt. Dazu bitte einen Nachweis über den Spendeneingang und die Kontaktdaten des Spenders an die Landesgeschäftsstelle senden.
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Interne Veranstaltungen sind steuerfrei. Von den Einkünften bei Veranstaltungen mit Fremdbesuchern muss entsprechend Umsatzsteuer bezahlt werden (z. B. Lebensmittelverkauf 7 %). Die Berechnung der Umsatzsteuer nehmen für euch die Mitarbeiter der LBV-Landesgeschäftsstelle in Hilpoltstein vor. |
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Werden Naturschutzmaßnahmen auf öffentlichen Flächen durchgeführt, gibt es manchmal Aufwandsentschädigungen von der Naturschutzbehörde der Stadt oder des Kreises. Die nächste LBV-Geschäftsstelle oder Kreisgruppe kann zum Thema Vertragsnaturschutz Auskunft geben.
Die NAJU-Gruppen sind dazu angehalten, alle staatlichen und kommunalen Fördermöglichkeiten zu nutzen sowie sich um Spenden für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Natur- und Umweltschutz zu bemühen.
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Eine Barkasse ist schnell errichtet eingerichtet und kann ein Sparschwein auf dem Schreibtisch oder eine Geldtasche im Schrank sein. Die Frage ist eher, wie komm kommt das Geld in das Sparschwein? Bei Bareinnahmen, z. B. über die Spendenbox auf der Weihnachtsfeier, und bei der Überweisung des NAJU-Jahresgruppenzuschusses auf das Privatkonto, der dann abgehoben und in die Barkasse eingezahlt wird kann, ist das kein Problem.
Aber nicht jeder möchte sein privates Girokonto dafür zur Verfügung stellen , und oftmals werden Zuschüsse von Stiftungen und staatlichen Stellen nur auf Vereinskonten überwiesen. In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, auf dem bereits bestehenden Vereinskonto der LBVOrtsLBV-Orts-/Kreisgruppe oder der regionalen LBV-Geschäftsstelle eine NAJU-Kostenstelle einzurichten. Zuschüsse können so auf das LBV-Konto überwiesen, der eigenen NAJU-Kostenstelle zugerechnet und dann beim Kassierer der Kreisgruppe „abgehoben“ werden. Wenn sich das Geld in der Barkasse dem Ende neigt, kann wieder ein größerer Geldbetrag beim Schatzmeister der Kreisgruppe abgeholt oder von diesem auf dein Privatkonto überwiesen werden. Das Einrichten einer eigenen Kostenstelle auf einem regionalen LBV-Konto erfolgt durch einen die Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle.Der Der Vorteil einer Kostenstelle auf einem Kreisgruppenkonto ist, dass keine Kontoführungsgebühren anfallen, keine Arbeit mit der Beantragung und Eröffnung eines eigenen Kontos anfällt und die Prüfung der Barkasse teilweise auch durch den Schatzmeister der LBV-Orts- oder Kreisgruppe erfolgt. Besitzt eine NAJU-Gruppe höhere Rücklagen oder führt kostspieligere Projekte durch, wie z .B. eine internationale Jugendbegegnung oder das Anlegen eines Teiches, dann bietet es sich an, ein eigenes Gruppenkonto zu eröffnen.
Eröffnen eines
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eigenen Gruppenkontos
Ein Vereinskonto kann von einer NAJU-Gruppe nicht einfach eröffnet werden, sondern ist genehmigungspflichtig. Die Gruppenleitung stellt dafür einen Antrag auf Kontoeröffnung (Formular ist im Kapitel D, Anhang zu fi ndenfinden). Wird dem Antrag stattgegeben, dann wird der Gruppenleitung eine Vollmacht zugesendet, mit der bei einer Bank ein Gruppenkonto eröffnet werden kann. Neben dem Schatzmeister der NAJU-Gruppe muss immer noch eine zweite Person vor Ort sowie der LBV-Geschäftsführer verfügungsberechtigt über das Konto sein.
Bitte per Email oder telefonisch den NAJU-Mitarbeitern in der Landesgeschäftsstelle mitteilen, ob eine Barkasse oder ein eigenes Konto gewünscht wird. Die Entscheidung für die Wahl der Art der Geldverwaltung (Barkasse, eigenes Konto oder über Kostenstelle auf einem Konto der LBV-Kreisgruppe/Geschäftsstelle) wird dann nach einem Beratungsgespräch durch die NAJUMitarbeiter NAJU-Mitarbeiter individuell entschieden. Die notwendigen Vollmachten und Kassenunterlagen werden umgehend zugesendet.
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Damit Jugendgelder auch weiterhin in der Jugendarbeit des LBV Verwendung finden, werden bei der Auflösung einer Kinder- oder Jugendgruppe vorhandene Barkassen/Konten storniert und der Geldbestand dem NAJULandeshaushalt NAJU-Landeshaushalt beigefügt. |
Buchführung - Abrechnen von Einnahmen und Ausgaben
Die Abrechnung von Barkasse/Konto erfolgt mit einer simplen Aufl istung Auflistung der Einnahmen und Ausgaben der NAJU-Gruppe. Um diese Buchführung zu erleichtern, wurden Formblätter erstellt, die die Schatzmeister jedes Jahr zugesendet bekommen. Auf den Formblättern müssen nur noch die Einnahmen- und Ausgabenwerte eingetragen (z. B. 17.12.2012 2019 / 40,- n€ / Spende Weihnachtsfeier) und am Jahresende zusammengezählt werden.
Keine Ausgabe ohne Quittung/Beleg! Der LBV und die NAJU sind gemeinnützig anerkannt und damit steuerbefreit. Dieses Privileg bedeutet aber auch, dass über jeden verwendeten Euro Rechenschaft abgelegt werden muss. Für jede Ausgabe muss ein Beleg als Nachweis für eine sachgerechte und satzungsgemäße Verwendung vorliegen, denn schon bei kleineren Unstimmigkeiten kann die Gemeinnützigkeit des Verbandes auf dem Spiel stehen. Als Beleg ist der Kassenbon (z. B. von einem Baumarkt, Biomarkt etc.) vollkommen ausreichend, wenn darauf Kaufdatum und -ort vermerkt sowie der Verwendungszweck (z. B. Becherlupen, Buntstifte…Buntstifte …) erkennbar ist. Falls der Kassenbon lückenhaft oder schlecht lesbar ist, kann dieser nicht als Beleg für den Einkauf verwendet werden. In diesem Fall bitte den Mitarbeiter an der Kasse ansprechen und zusätzlich auf einem Quittungsblock einen handschriftlichen Beleg mit den geforderten Daten ausstellen lassen.
1x Einmal im Jahr muss die Barkasse bzw. das Konto auf den Formblättern „Jahresabrechnung“ abgerechnet und mit allen Belegen und Quittungen bis zum 31. Januar an die NAJU in die -Landesgeschäftsstelle gesendet werden.
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Sobald von einer Kinder- oder Jugendgruppe nach Einnahmen durch Verkauf, Eintritt etc. Umsatzsteuer abzuführen ist, müssen am Monatsende alle Kassen- bzw. Bankunterlagen (Kontoauszüge, Rechnungen, alle Belege) des gesamten Jahres an die Landesgeschäftsstelle geschickt werden. Dort wird dann das bisherige Jahr gebucht und die Umsatzsteuer nach Abzug von möglicher Vorsteuer an das Finanzamt abgeführt. Die Unterlagen werden dann an die jeweilige Gruppe zurückgeschickt , mit einer jeweiligen Auswertung.
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Werden zur inhaltlichen Gestaltung und Durchführung der Gruppenstunden von den Finanzmitteln der NAJU-Gruppe Bücher, Werkzeuge, Geräte etc. angeschafft, müssen diese in einer Inventarliste aufgeführt werden. Diese Gegenstände sind Eigentum der NAJU und können so z. B. bei einem Wechsel der Gruppenleitung an die Nachfolger übergeben werden oder bei Auflösung der Gruppe anderen NAJU-Gruppen zur Verfügung gestellt werden. Eine einfache Liste mit folgendem Inhalt reicht zum Inventarisieren aus:
Nr. | Beschreibung der Ware | gekauft bei | am | Wert in € |
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