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Ein Vereinskonto kann von einer NAJU-Gruppe nicht einfach eröffnet werden, sondern ist genehmigungspflichtig. Die Gruppenleitung stellt dafür einen Antrag auf Kontoeröffnung (Formular ist im Kapitel D, Anhang zu findenfinden). Wird dem Antrag stattgegeben, dann wird der Gruppenleitung eine Vollmacht zugesendet, mit der bei einer Bank ein Gruppenkonto eröffnet werden kann. Neben dem Schatzmeister der NAJU-Gruppe muss immer noch eine zweite Person vor Ort sowie der LBV-Geschäftsführer verfügungsberechtigt über das Konto sein.
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