Ein Bild sagt mehr als 1000 1.000 Worte. Und wo sonst könnten aussagekräftigere aussagekräftige Bilder geschossen werden, wenn nicht bei Veranstaltungen der NAJU? Staunende Kinder beim Keschern am See, begeisterte Jugendliche mit bunten Bannern auf einer Demo und engagierte Gruppenleiter beim gemeinsamen Lösen einer Kooperationsaufgabe auf einer Fortbildung. Mit den Fotos werden dann Internetseiten, Presseartikel und Mitgliederzeitungen gestaltet, um die Öffentlichkeit über die Aktivitäten des Verbandes zu informieren.Für Für das Fotografieren an sich, ebenso wie für eine Veröffentlichung der Fotos ist aber in der Regel eine Einverständniserklärung der fotografierten Person bzw. deren gesetzlichen Vertreters erforderlich. Das bedeutet, dass erst eine Erlaubnis eingeholt und dann fotografiert werden sollte!
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Grundsätzlich muss sowohl für die Aufnahme als auch für eine Veröffentlichung eines Fotos die Einwilligung von den auf dem Foto erkennbaren Personen eingeholt werden. Erkennbar bedeutet, dass auf dem Bild nicht unbedingt das vollständige Gesicht zu sehen sein muss. Es reicht, dass durch den auf dem Foto dargestellten Ausschnitt der Abgebildete eindeutig identifiziert werden kann. Wird also beispielsweise über eine abfotografierte Tätowierung auf dem Oberarm deutlich, wer auf dem Bild zu sehen ist, dann darf dieses Bild nicht ohne Zustimmung des Tätowierten veröffentlicht werden.Es Es sind aber einige Ausnahmen von der Einwilligungspflicht geregelt, die im Einzelfall bewertet werden müssen:
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