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Wird diese Zeit auch vergütet? 

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, für die Zeit der Freistellung nach diesem Gesetz eine Vergütung zu gewähren. Der Freistaat Bayern gewährt den bei ihm beschäftigten Jugendleitern in diesen Fällen die volle Lohnfortzahlung bis zur Dauer von 5 Tagen im Jahr. Die Staatsregierung setzt sich dafür ein, dass die anderen öffentlichen Arbeitgeber in gleicher Weise verfahren, und begrüßt es, wenn die privaten Unternehmen diesem Beispiel folgen. Für die Teilnahme an und Leitung von Bildungsmaßnahmen von Betreuern, Gruppenleitern, etc. oder Sitzungen überörtlicher Verbandsgremien kann über den Bayerischen Jugendring der Verdienstausfall in voller Höhe erstattet werden. oder die Teilnahme als ehrenamtlicher Funktionsträger_in an Tagungen oder Veranstaltungen von Jugendorganisationen, die mittelbar oder unmittelbar der Vorbereitung von Maßnahmen der Aus- und Fortbildung für die Tätigkeit in der Jugendarbeit dienen.

Ist der Antragsteller selbständig tätig, so erfolgt die Erstattung des Verdienstausfalls auf der Grundlage der nachgewiesenen Einnahmen, die allein aufgrund eigener Arbeitsleistung im Vorjahr (bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr) durchschnittlich pro Arbeitstag erzielt wurden. Es wird eine kontinuierliche Tätigkeit vorausgesetzt, die sich auch auf den maßgebenden Zeitraum des laufenden Jahres erstreckthat.