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+ Gartenhaus abgebrannt durch "zündelnden" Elfjährigen: Klage auf Schadensersatz abgewiesen, da keine unbegrenzte Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder besteht. Eltern müssen ihren elfjährigen Sohn nicht dauernd beaufsichtigen. Teilen Sie unser Wissen:Im zugrunde liegenden Fall hatte ein elfjähriger Junge mit einem gleichaltrigen Kameraden gezündelt. Dabei brannte ein Gartenhaus vollständig ab. Der Eigentümer verklagte die Eltern des Elfjährigen auf Schadensersatz. Die Richter führten aus, dass Eltern nicht verpflichtet seien, einen Elfjährigen ständig zu beobachten. Dies gelte insbesondere in ländlichen Regionen, wo es durchaus üblich sei, dass Kinder über längere Zeit unbeaufsichtigt spielten. In diesen Gegenden müssten Eltern ihre Kinder nicht ständig beaufsichtigen. Dies gelte zumindest dann, wenn wie hier im Fall, der Elfjährige vorher nie durch Zündeln oder andere Sachbeschädigungen aufgefallen sei (OLG Zweibrücken, 28.09.2006, - 4 U 137/05 -).

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