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Auch das Programm und der Veranstaltungsort sind wichtige Beurteilungs-kriterien. Bestehen besondere Gefahren z.B. Gruppe geht Schwimmen, muss die Aufsicht intensiver sein als bei Bastelarbeiten. Das eigenständige Hantieren mit gefährlichen Gegenständen, z.B. Messern, Werkzeugen und Streichhölzern, sollte Kindern unter 10 Jahren ohne direkte Aufsicht untersagt werden. Wenn örtliche Gefahrenquellen vorhanden sind, z.B. eine viel befahrene Straße, ein reißender Fluss beim Zeltlager oder ein alter Steinbruch auf der Strecke einer Naturrallye, sollte man stets besondere Vorsicht walten lassen.
Das Betreuerteam
Auch die Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen der Gruppenleiter spielen bei der Aufsichtspflicht eine Rolle: Ein unerfahrener Betreuer sollte besser “auf Nummer sicher” gehen und lieber einmal zu viel als zu wenig nachschauen. Ein Erfahrener, der die Kinder und die Situation schneller einschätzen kann, darf die Zügel schon mal lockerer lassen.
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