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Kinder unter 14 JahrenJugendliche unter 16 JahrenJugendliche unter 18 Jahren
§4Aufenthalt in Gaststätten5 bis 24 Uhr
§4Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs


§5Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, u. a. Discosbis 24 Uhr
§5Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Jugendhilfe-Trägern, z. B. NAJUbis 22 Uhrbis 24 Uhrbis 24 Uhr
§6Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen, Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten


§7Anwesenheit bei jugendgefährdenden Veranstaltungen und in Betrieben


§8Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten


§9Abgabe und Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln (auch alkoholische Mixgetränke oder überwiegend branntweinhaltige Lebensmittel)


§9Abgabe und Verzehr anderer alkoholischer Getränke, z. B. Bier, Wein, Sekt


§10Abgabe und Konsum von Tabakwaren in der Öffentlichkeit


§11Kinobesuch, nur bei Freigabe des Films und Vorspanns: o. Altersbeschr.Altersbeschränkung, ab 6/12/16 Jahrebis 20 Uhrbis 22 Uhrbis 24 Uhr
§12Abgabe von Filmen oder Spielen (auf CD/DVD) entsprechend der Freigabe-Kennzeichnung


§13Spiele an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit, gemäß Altersfreigabe


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