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Gruppenleiter/innen sollte sich also im Klaren sein, dass beim Umgang mit Teilnehmerdaten auf sie eine besondere Verantwortung zukommt. Sie verfügen über Datensätze eines Personenkreises, der zwar klein und überschaubar ist, jedoch handelt es sich dabei meist um besonders schützenswerte Daten.

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Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

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e) Nutzung mobiler Geräte (Notebooks und Handys): Nutzt der Mitarbeiter ein mobiles Gerät, um auf Daten des LBV zuzugreifen, so ist das mobile Gerät auf jeden Fall mit einem Passwort oder Pin zu schützen. Wenn die Daten auf dem mobilen Gerät nicht mehr benötigt werden, sind sie unverzüglich zu löschen. Es ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten. Unter Verarbeitung fällt auch die Übermittlung. Der Mitarbeiter/ Ehrenamtliche hat Sorge zu tragen, dass zu keiner Zeit Unbefugte Zugriff auf die gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten.

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Praxistipps zu üblichen Vorgängen bei denen Gruppenleiter personenbezogenen Daten verarbeiten:

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