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In der Regel darf der Waldbesucher die Wege verlassen. Einschränkungen bestehen in Schutzgebieten, und für einige empfindliche und leicht zu schädigende Forstflächen besteht ein Betretungsverbot. So dürfen z. B. Forstkulturen (Schonungen), Forschungsflächen und Pflanzgärten nicht betreten werden. Gleiches gilt für gesperrte bzw. eingezäunte Flächen und Wege. Ein Betretungsverbot besteht in einigen Ländern auch für Waldflächen, die aus Forschungsgründen unberührt bleiben sollen, wie z. B. Naturwaldzellen. Hinweisschilder machen auf die Betretungsverbote aufmerksam.

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