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Kindeswohlgefährdung ist ein weitgefasster Begriff. Darunter versteht man unter anderem:

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  • körperliche Vernachlässigung
  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
  • seelische Misshandlung
  • häusliche Gewalt
  • und sexuelle Gewalt/sexueller Missbrauch

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  • Behandle das Gespräch vertraulich. Erzähle nur denjenigen davon, bei denen es wichtig ist.
  • Fälle keine Entscheidungen über den Kopf der/des Betroffenen hinweg. Stimme das weitere Vorgehen mit der/dem Betroffenen ab.
  • Protokolliere Aussagen und Situationen des Gesprächs. Vermeide dabei eigene Interpretationen.
  • Berichte der erwachsenen Vertrauensperson innerhalb deines Verbandes (vertrauensperson@lbv.de) oder einer Beratungsstelle zum Thema „sexuelle Gewalt“ (siehe folgende Seite oder Spezialberatungsstellen zum Thema „sexuelle Gewalt“ und ihre Sprechzeiten)
  • Stelle sicher, dass sich die/der Betroffene nicht ausgrenzt oder bestraft fühlt.
  • Erkenne und akzeptiere deine eigenen Grenzen und Möglichkeiten.

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Verhalten bei vermuteter Täter/innenschaft

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