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Als Gruppenleiter erlangt man Einblicke in das Privatleben der Teilnehmer. Persönliche Daten werden erhoben, charakterliche Eigenschaften der Kinder und Jugendlichen werden in den Gruppenstunden miterlebt und viele Fotos werden geschossen, worauf die Teilnehmer/innen mehr oder weniger gut getroffen sind. Rechtlich gilt: Die Privatsphäre anderer ist zu respektieren! Das heißt, dass im Internet nicht einfach personenbezogene Daten wie Telefonnummern oder Adressen (Datenschutz), Fotos von den Teilnehmer/innen (Recht am eigenen Bild – siehe auch Kap. 11, S. 34 ff) oder Beleidigungen über Personen (Schutz der Ehre) veröffentlicht werden dürfen.
Fühlt jemand sein Persönlichkeitsrecht verletzt, indem ungefragt Bilder oder Daten ins Internet gestellt wurden, dann besteht ein rechtlicher Anspruch darauf, dass diese entfernt werden. Es gilt also besondere Vorsicht, da sich das erfahrungsgemäß nicht vollständig rückgängig machen lässt. Außerdem kann es passieren, dass Nutzungsrechte an Bildern an die Social-Media-Anbieter übertragen werden. In den Nutzungsbedingungen bei Facebook und Instagram z. B. fehlt eine klare Aussage, zu welchem Zweck die Nutzer Facebook Rechte einräumen. Vom Wortlaut her könnten die Anbieter Inhalte wie Fotos tatsächlich sehr weitgehend nutzen.
Nutzt also MessangerMessenger-Dienste nicht für das Versenden von Fotos an z. B. die Eltern (außer ihr habt vorher abgeklärt, wie die Anbieter mit den Daten verfahren). Geht sparsam mit der Verwendung von Bildern auf eurer Homepage oder in Sozialen Netzwerken um. Veröffentlicht keine Fotos, auf denen einzelne Personen erkennbar sind. Und Und ein Grundgedanke lautet, erst fragen und dann veröffentlichen. Beim Einholen der Einverständniserklärung zur Bildveröffentlichung sollte diese den Zweck der Veröffentlichung im Internet abdecken.
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Doc Chandler: „B`s”,
Name (hier der sichtbare Benutzername des Fotografen) Titel der Seite, auf der das Foto steht
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Warning |
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Einer der meist genutzten Messanger Messenger - WhatsApp - eignet sich nicht für die Jugendarbeit! Der Dienst liest sämtliche Kontaktdaten aus den Adressbüchern der Nutzer*innen aus und gibt diese Daten dann z. B. an Facebook weiter. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es zudem kritisch zu betrachten, dass WhatsApp Daten außerhalb der Europäischen Union in die USA übermittelt. |
Empfehlenswert für die Arbeit mit Jugendlichen ist der Messanger Messenger Threema. Über den werbefreien Dienst Threema mit Sitz in der Schweiz können Texte, Sprachnachrichten, Bilder und Videos verschickt werden. Threema kann anonym genutzt werden, es ist keine Verknüpfung mit der eigenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse nötig. Die Datenübertragung erfolgt end-to-end-verschlüsselt. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Threema muss einmalig kostenpflichtig heruntergeladen werden. Weitere Kosten entstehen mit der Nutzung nicht.
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